7'30, 16.9/34 Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell antworten auf die Forderungen des Stifts bezüglich Rechte und Gerechtigkeiten, 1605.02.11 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/34
Title:Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell antworten auf die Forderungen des Stifts bezüglich Rechte und Gerechtigkeiten
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Rechtsakt-Typ:Klageantwort
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/11/1605
Aussteller:Die Verordneten vom Rat, vom Gericht und von der Bürgerschaft der Stadt Bischofszell
Adressat:(Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts zu Bischofszell)
Regest:Die Verordneten vom Rat, vom Gericht und von der Bürgerschaft der Stadt Bischofszell nehmen Stellung zu den Forderungen des Stifts:

1. Bezüglich des Kirchhofs akzeptiert die Stadt den Anspruch des Stifts, ist aber der Ansicht, dass von den dort ausgesprochenen malefizischen Bussen zwei Drittel dem Bischof und ein Drittel an die Stadt gehen sollen. Von den niedergerichtlichen Bussen soll die Hälfte an den Bischof und die Hälfte an die Stadt gehen. Da die Altvorderen aus der Bürgerschaft da begraben liegen und das Stift in der Stadt nichts zu gebieten hat, bleibt man bei den Verträgen.
2. Bezüglich des Holzes und Baumaterials vor den Freihöfen und den Stiftshäusern beruft sich die Stadt auf ein Mandat durch Vogt und Rat, wonach Strassen und Gassen in der Stadt nicht durch Holz oder Baumaterial versperrt werden dürfen.
3. Bezüglich des Schulhauses des Stifts, ab dem das Stift nur die Steuer [stür] und das Fronfastengeld geben will, ist die Meinung der Stadt, dass dieses Haus ausserhalb der Freihöfe liege und ein bürgerliches Haus sei, weshalb das Stift belegen [ufflegen] solle, dass dieses Haus (von weiteren Abgaben) befreit sei.
4. Betreffend der Zehntforderungen des Stifts im Wagacker beruft sich die Stadt auf ihre letzte Antwort (vgl. 7'30, 16.9/33) und will dabei bleiben.
5. Betreffend den Vorbehalt des Stifts, weitere Ansprüche stellen zu können, "so inen dißmahlen nit bewüßt", so wird das Stift aufgefordert, diese Ansprüche endlich zu stellen. Man werde ihnen darauf gebührenden Bescheid geben.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.3 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt; ohne Unterschriften
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <86>; Statt
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:2/11/1625
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Physical Usability:uneingeschränkt
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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=328753
 

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