7'30, 16.9/33 Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell antworten auf die Forderungen des Stifts bezüglich der kleinen Zehnten, 1605.02.01 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/33
Title:Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell antworten auf die Forderungen des Stifts bezüglich der kleinen Zehnten
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Rechtsakt-Typ:Klageantwort
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/1/1605
Aussteller:(Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell)
Adressat:(Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts zu Bischofszell)
Regest:Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell nehmen Stellung zu den Forderungen des Stifts

- betreffend den kleinen Zehnten:
1. Man gedenkt beim Buchstaben des Vertrags (von 1592) zu bleiben, der vom Bischof von Konstanz seligen Angedenkens und den Eidgenossen bestätig worden ist.
2. Das "Ingschlegli" bei der Badhütte gehört zur städtischen Allmend [zur statt gmeni merk ghörig]. "Soll wider usglegt werden." (vgl. Kommentar)
3. Betreffend Dotationsurkunde und 35 lb. den. Hauptgut der Frühmesspfründe: Vogt und Räte sind Kollatoren dieser Pfründe, also bleibt die Dotationsurkunde in ihrem Besitz. Hingegen wird man dem Stift eine Abschrift aushändigen. Die 35 lb. den. Hauptgut ist man bereit zu bezahlen.
4. Der Zehnten ab Peter Stiels [Stils] Wiese gehört der Stadt Schulgült. Davon ist dem Stift nie etwas gegeben worden.
5. Den Zehnten ab der Bleiche [Blaicke] will man gemäss den Forderungen des Stifts geben.

- betreffend das Spital
1. Der Wagacker des Spitals ist von der Allmend genommen [vom gmeni merck gnan]. "Soll wider usglegt werden." (vgl. Kommentar)
2. Der Rat weiss nichts von der Zehntpflicht des Spitals vom "Spitz" ausserhalb des Wagackers bei der Thur und wird diesen "besichtigen". Falls der Zehnten davon dem Stift gehört, soll er diesem gegeben werden.
3. Den Zehnten vom Schlybärg, unten oder oben, wo man ihn schuldig ist, wird man geben, damit da kein Streit entsteht.
4. Die Thurau ist Allmend der Stadt [der statt gmein mërck], war aber stark verwüstet und mit Dornen und Stauden bewachsen, so dass das Spital zu Handen der Armen die Thurau zwei Jahre lang bebauen liess, was nun mit grossen Kosten geschehen ist. Da die Thurgau nun wieder dem Bürgernutzen geöffnet und nichts mehr angebaut wird, will man keinen Zehnten geben.
5. Auf die Frage, warum das Spital ab der Wintersau [Wintersaw] keinen Zehnten gebe, wird geantwortet, dieser Zehnten gehöre dem Spital.

- betreffend die Ansprüche des Stifts gegenüber einzelnen Bürgern wird dieses aufgefordert, solche Ansprüche "gütig oder rechtlich" durchzusetzen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.4 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt; ohne Unterschriften
Kommentar des Staatsarchivs:"uslegen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die eingezäunten Parzellen durch Entfernen der Häge wieder geöffnet (also wieder zur Allmende gemacht) werden sollen. Allmenden waren vom Zehnten befreit.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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