7'30, 16.9/16 Johann Jakob Blarer von Wartensee bezeichnet einen Vertrag seines Vorgängers mit der Stadt Bischofszell als ungültig und entwirft Artikel zu dessen Revision, 1582 (ca.) (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 16.9/16
Title:Johann Jakob Blarer von Wartensee bezeichnet einen Vertrag seines Vorgängers mit der Stadt Bischofszell als ungültig und entwirft Artikel zu dessen Revision
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
    
Rechtsakt-Typ:Eingabe
Überlieferungsform:Konzept/Vorurkunde
Creation date(s):approx. 1582
Ausstellungsdatum:vgl. Kommentar
Aussteller:Johann Jakob Blarer von Wartensee, Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst zu Bischofszell
Adressat:Statthalter und Räte des Kardinal-Bischofs von Konstanz (Mark Sittich von Hohenems)
Regest:Johann Jakob Blarer von Wartensee, Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst zu Bischofszell, schildert die Vorgeschichte eines Vertrags, den sein Vorgänger Hieronymus Kyd mit Räten und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell in Bezug auf die teilweise Nutzung von Pfründen des Stifts (Pfarrpfründe, Schulpfründe) durch die Stadt am 05.09.1578 [Frytags den fünfften herbstmonats] abgeschlossen hat. Nach der "empörung glaubens halber" haben die Protestanten [die Lutrischen, wie man sy nempt] in Bischofszell wie in der Landgrafschaft Thurgau fast überall die Überhand gewonnen und in Bischofszell dem Stift Kirchenzierden im Wert von 6000 Gulden entfremdet. Die Wände der hübschen Kirche, die im Chor und an den Aussenwänden "gar lustig und schon gemalt und ziert gewesen" seien von ihnen übermalt [verstrichen] und dreizehn Altäre abgebrochen worden. Erst der Sieg der katholischen Orte bei Kappel und der darauf folgende Landfriede haben dem Stift wenigstens die meisten Zinsen und Zehnten wieder zugesprochen, die Pfarrpfründe ist aber bei den Lutherischen verblieben, die damit ihre Prädikanten unterhalten, die von den Neugläubigen, die mehr als 9/10 der Einwohner von Bischofszell ausmachen, "Pfarrer" genannt werden. Der Vertrag, den Kyd mit der Stadt abgeschlossen habe, sei ungültig, da dem Konzil von Trient zuwiderlaufend. Ausserdem sei er von der Gegenseite selbst gebrochen worden, da man ihm (Blarer) als Kollator der Pfarrpfründe die Prädikanten hätte präsentieren sollen, was in den vier Jahren seiner Amtszeit zweimal unterlassen worden sei. Blarers umfangreiches Exposé zur Reform des Vertrags mit der protestantischen Stadt zielen auf eine weitgehende Rückgabe aller Stiftspfründen in Bürgerhand an das Kapitel hin, wobei die Begründung lautet, der Stiftungszweck werde von den neuen Besitzern nicht gewahrt.
Dorsualvermerk:Abschrift des fürtrags, was anno 1585 unsers gnedigsten fürsten unnd herren cardinaln-bischoven zu Costanntz und herren der Rychenow etc. hinderlaßnen statthalter und räthen etc. ouch den fünff ordthen vonn wegen der pfrünnden zu Bischoffzell, so ein statt underhannden hat, fürgebracht worden ist etc.
(spätere Beifügung:) 1585.
(von anderer Hand:) Chorherren pfrümden zu Bischoffzell belangendt.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:10
Format B x H in cm:21.3 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt. Ohne Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Zur Datierung: Folio 5 verso sagt der Aussteller von sich selbst "so bin ich der ietzig probst jetz vier jar probst". Johann Jakob Blarer von Wartensee stand 1582 im vierten Amtsjahr.
Die Dorsualnotiz stellt diesen "fürtrag" Blarers ins Jahr 1585. Dass er eine Prozesseinlage des Propstes im Konflikt mit der Stadt gegenüber dem Bischofshof und den katholischen Orten darstellt, ist glaubhaft. Hingegen zeigen die Artikel des Vertrages von 1585, dass Blarers Vorstellungen sich nicht vollumfänglich durchsetzen konnten.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <18>; 14; 6; Statt
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
 

Usage

End of term of protection:12/31/1602
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=325916
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries