Ref. code: | 7'30, 16.9/9 |
Title: | Die Eidgenossen geben der Klage von Chorherr Johannes Klass wegen zurückgehaltener Pfründennutzen zum Teil statt |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Eidg. Abschied |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/1/1538 |
Aussteller: | (Abgesandte der 7 Orte an der) Jahrrechnungstagung zu Baden |
Adressat: | Dr. Peter Spyser, Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst zu Bischofszell; Johannes Klass, alt Pfarrer zu Bischofszell |
Regest: | Vor den Abgesandten der 7 Orte an der Jahrrechnungstagung zu Baden eröffnet Dr. Peter Spyser [Spisser], Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst zu Bischofszell, dass vor einem Jahr an der Tagsatzung ein Entscheid [bekanndtnuß] im Streit zwischen Johannes Klass, dem alten Pfarrer zu Bischofszell, und dem Kapitel ergangen sei, wonach die Zinsen, Renten, Nutzen und Gülten der Pfarrpfründe Klass nur für die Zeit zustehen sollten, in der er die Pfarrei in Bischofszell versehen habe. Klass beschwert sich, dieser Entscheid sei ohne seine Befragung [hinderrucks] ergangen und man habe ihm auf der Grundlage dieses Entscheids nicht nur die Nutzen seiner Propsteipfründe vorenthalten, sondern auch seine Pfründe des Konstanzer Domstifts, die in der Landgrafschaft Thurgau lägen, mit Haft belegt [inn hafft unnd verpott gleit], was ihn beschwere. Da der Propst der alleinige Lehenherr seiner Pfarrpfründe sei, bitte er, dass man den Entscheid aufhebe und die mit Haft belegten Pfrundnutzen wieder frei gebe, denn er zweifle nicht, dass dieser Entscheid nicht gegen ihn ausgefallen wäre, wenn er im Land gewesen und angehört worden wäre. Die Eidgenossen entscheiden, dass der zu Baden ausgegangene Abschied und Entscheid in seinem Wert und Wesen weiter bestehen solle, jedoch mit dieser Erläuterung [lütterung], dass die Haft auf den Nutzen der Domherren-Pfründe im Thurgau aufgehoben sei und allein jene auf den Zinsen und Gülten der Propstei Bischofszell bestehen bleiben solle, bis der Streit entschieden sei [biß zů ußtrag disers spanns]. Der Propst meint, er habe mit den Gütern der Pfarrei nicht zu handeln. Dies berühre allein das Kapitel. Er werde mit den Kapitelherren vor den Hofräten des Fürstbischofs von Konstanz um Aufhebung seines Schadens Recht suchen. |
Dorsualvermerk: | Ain Abscheyd vonn den 7 ordten anno 1538 ußgangen; gibt auch zu, das ein probst der pfarr collathor und lehenherr seye. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21.9 x 32.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Andreas Schmid, Bannerherr und des Rats zu Zürich, derzeit Landvogt zu Baden |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Dorsualnotiz stammt offensichtlich aus dem 17. Jh., als dieser eidg. Abschied unter dem Aspekt des Streites des Stifts mit den katholischen Orten um die Kollaturrechte eine neue Brisanz erhielt. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <15>; PR No. 9 Pupikofersche Signatur (1848): IX Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'15 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | |
|
Usage |
End of term of protection: | 7/1/1558 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=325487 |
|
Social Media |
Share | |
|