Ref. code: | 7'30, 16.9/8 |
Title: | Die Eidgenossen entscheiden zwei Streitfälle um Pfründen des Stifts, die von neugläubigen Chorherren bzw. Kaplänen beansprucht werden |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Eidg. Abschied |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 3/19/1537 |
Aussteller: | Johann Edlibach, des Rats von Zürich, Hans Golder, alt Schultheiss von Luzern, und Joseph Amberg, Landammann von Schwyz |
Adressat: | Rudolf Jung, Chorherr zu Bischofszell, und Werner Kyd, Vogt zu Bischofszell; Hans Alber, Chorherr zu Bischofszell, und Barholome Liner, des Rats von Bischofszell |
Regest: | Vor Johann Edlibach, des Rats von Zürich, Hans Golder, alt Schultheiss von Luzern, und Joseph Amberg, Landammann von Schwyz (Abgeordnete der drei Orte) erscheinen Rudolf Jung, Chorherr zu Bischofszell, mit Werner Kyd, Vogt zu Bischofszell zum einen und Hans Alber, Chorherr zu Bischofszell, mit Bartholome Liner, des Rats von Bischofszell, zum andern Teil. Hans Alber klagt, das Chorherrenkapitel wolle von seiner Pfründe jährlich 24 Gulden zurückbehalten [innbehalten] und dafür einem geben, der die Prädikatur versehe. Solches sei aber wider den Artikel im kürzlich durch Obmann und Beisässen [zůsetz] aufgerichteten Vertrag, denn dieser sehe vor, dass einer, der für die Prädikatur untauglich sei [welcher nit gschickt und tougentlich ein predicatur zu versächen], gleichwohl die Pfrund verlangen könne. Dabei wolle er bleiben, denn er sei ein kranker und gebrechlicher [presthaffter] Mann. Chorherr Jung und Vogt Kyd wenden ein, ein jeder müsse seine Pfründe mit Messehalten, Singen und Lesen in der Kirche verdienen, weshalb es "unbillich" wäre, wenn sie Prädikanten aus ihren Pfründen besolden [versächen] müssten. Es habe nämlich noch ein anderer Mitchorherr eine Prädikatur angenommen, und weil er sie persönlich nicht versehe, gebe er einem anderen Prädikanten aus seiner Pfrund jährlich 60 Gulden. Die 24 Gulden aus der Pfrund von Alber gingen an den Unterhalt des Prädikanten, und dabei wollten sie verbleiben. Die eidgenössischen Abgeordneten entscheiden, es solle beim Artikel in dem Vertrag bleiben, und Hans Alber solle die 24 Gulden, die das Kapitel von seiner Pfründe den Prädikanten ausrichte, auch den Prädikanten geben, bis Gott ihm die Gnade verleihe, dass er selbst eine Prädikatur annehmen könne. Danach erscheinen vor den oben genannten Abgeordneten der drei Orte Bartholome Liner und die eben genannten Rudolf Jung und Werner Kyd [Kid], und Bartholome Liner eröffnet, dass seinem Sohn Fridolin [Fridli] Liner die Pfründe der Liebfrauenkapelle in Bischofszell verliehen und darauf durch den Vertrag wieder abgesprochen worden sei, wobei er es auch bewenden lassen wolle. Jedoch habe darauf Hans Kaspar von Anwil [Anwill] seinen Teil dieser Pfründe dem Fridolin Liner mit einer Siegelurkunde verliehen und jetzt wolle man seinem Sohn die Nutzung dieser Pfründe vorenthalten. Die Verleihung an Liner verstösst nach Ansicht von Rudolf Jung und Werner Kyd gegen den Artikel, wonach Pfründen des Messehaltens, Singens und Lesens halber verliehen werden sollen. Die Eidgenossen bestätigen den berührten Artikel, schützen jedoch die Rechte des Herrn von Anwil auf Verleihung der besagten Pfründe der Liebfrauenkapelle. |
Dorsualvermerk: | (ursprüngliche Notiz:) Abschaid von Baden. (spätere Notizen:) Alber und Liner. Ligt nichts darann. Wyßt uß herr Hannsen Albers ufflag unnd verlychung unsser frowen cappel pfrundt zu Bischoffzell, das dennen von Anwyl unnachtheillig. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 22.0 x 32.3 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Benedikt Schütz von Bern, derzeit Landvogt zu Baden |
Kommentar des Staatsarchivs: | Von den beiden offenkundig zur Reformation übergetretenen Klägern wird in der Prosopographie von Geiger, Chorherrenstift, S. 60, lediglich Johann Alber (zum Jahr 1514) erwähnt. Fridolin Liner bleibt unerwähnt. Die offenkundigen Lücken in Geigers Personal-Listen widerspiegeln zum einen die massiven Quellenverluste im Stiftsarchiv in den 1520er und frühen 1530er Jahren und zum andern wohl auch die zahlreichen Übertritte aus dem Kreis der Chorherren zum neuen Glauben, von denen Geiger (ebd., S. 17) unter Verweis auf die Diethelmschen Memorabilien berichtet. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: Numeri 57; <13>; FC 1 Pupikofersche Signatur (1848): IX Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'15 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 3/19/1557 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=325442 |
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