7'30, 14.M/8a Die Untertanen des Stifts in der Gemeinde Gottshaus werden durch eine Entscheidung des Landvogts zur Leistung der "Lütgarben" an das Mesmeramt verpflichtet, 1563.11.18 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 14.M/8a
Title:Die Untertanen des Stifts in der Gemeinde Gottshaus werden durch eine Entscheidung des Landvogts zur Leistung der "Lütgarben" an das Mesmeramt verpflichtet
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):11/18/1563
Ausstellungsdatum:an Dornstag nach sannt Othmars tag
Aussteller:Jakob Sonnenberg, des Rats zu Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell; Kaspar Gyger von Eberswil, Heinrich Scheiwiler von Stocken und Hans Wäber für sich selbst und im Namen und an Stelle eines mehreren Teils der Gemeinde Gottshaus
Regest:Jakob Sonnenberg [Sunnenberg], des Rats zu Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau entscheidet im Streit zwischen Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell (Kläger) und Kaspar Gyger von Eberswil [Naperschwylen], Heinrich Scheiwiler [Schaienwyler] von Stocken und Hans Wäber aus dem Trön [us dem Trien] für sich selbst und im Namen und an Stelle eines mehreren Teils der Gemeinde Gottshaus (Beklagte): Die Kläger behaupten, ihre Untertanen und "gerichtsverwandten" hätten in dieser unruhigen Zeit aufgehört, die von Alters her unwidersprochen dem Mesmeramt des Stifts schuldigen Lütgarben zu erstatten. Da diese Lütgarben die wichtigste Einkommensquelle [das fürnepst und gröst inkomen] des Mesmers sind, bitten die Kläger als Lehensherren, denen die Besetzung des Mesmeramtes zusteht, den eidg. Landvogt unter Berufung auf die Formulierung des Landfriedens, wonach "jeder wider zů dem sinen komen" solle, ihre Ansprüche auf die genannten Lütgarben zu schützen. Die Beklagten verlangen Urbare, Urkunden oder anderes über die Stiftung dieser Lütgarben zu hören, damit sie "ain grund diser sach hetten". Die Kläger verlangen von den Beklagten zu hören, ob denn nicht ihre Eltern, wie es die Burger zu Bischofszell noch heute anstandslos täten, diese Lütgarben geleistet hätten und ob nicht die Ältesten im Gottshaus (im Unterschied zu den Beklagten) die Rechtmässigkeit dieser Lütgarben nicht bestritten. Der Landvogt urteilt: Weil auch die Beklagten nicht bestreiten, dass in der Zeit, als in der alten Christenheit noch Einigkeit herrschte, die Lütgarben (wie heute noch in Bischofszell) geleistet wurden und lediglich wegen der turbulenten Zeit und der Reformation [wegen der unrüwigen laidigen zyt unnd als ein nüwerung in der religion sachen] diese Abgabe strittig geworden ist, sollen die Lütgarben wie von alters her weiterhin ausgerichtet werden, es sei denn, die Beklagten könnten beweisen, dass sie davon befreit worden seien. Beide Parteien verlangen Beurkundung dieses Urteils.
Dorsualvermerk:(zeitgleich:) Sannt Pelayen gestiffts zů Bischoffzell.
(später:) Urtelbreff betreffend die lütgarb zů Näperschwil, Stoken und im Trön. 1563.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:63.6 x 26.5 + 6.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (32 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Stocken, Eberswil und Trön sind Weiler in der Gemeinde Gottshaus. Die Schreibung von Eberswil mit anlautendem N überwiegt in den Quellen des Kollegiatstifts.
Lütgarben oder (im süddeutschen Raum "Läutgarben") sind Getreideabgaben für den Mesmerdienst. Lüt bzw. Läut bezieht sich auf "läuten" und "Geläut" ("lüüte", "Glüüt"), d.h. das Betätigen des Kirchengeläutes, eine zentrale Aufgabe des Mesmers.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <8>; M
Pupikofersche Signatur (1848): M.8a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 656
Zettelrepertorium (1937): 7'30'13
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:11/18/1583
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