Ref. code: | 7'30, 10.6/4 |
Title: | Das äbtische Gericht zu Waldkirch urteilt im Fall von zu hohen Zinsen (gemessen am eingesetzten Hauptgut) zu Gunsten des betroffenen Zinsbauern |
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Rechtsakt-Typ: | Urteil |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Waldkirch SG |
Creation date(s): | 3/5/1526 |
Ausstellungsdatum: | am Mentag nach dem Sonntag Oculi in der vasten |
Aussteller: | Stefan Iseli, Ammann zu Waldkirch, Richter im abtischen Gericht daselbst |
Adressat: | Fridolin Sicher, Kaplan der St.-Agnesen-Pfründe zu Bischofszell; Hansenmann Rütiner |
Regest: | Vor Stefan Iseli [Yßeli], Ammann zu Waldkirch, der daselbst im Auftrag von Abt Franz (Gaisberg) von St. Gallen öffentlich zu Gericht sitzt, hat Fridolin Sicher [Frydli Sicherer], Kaplan der St.-Agnesen-Pfründe zu Bischofszell, bereits am 29.02.1526 [uff Mentag nach der alten faßnacht] auf der Grundlage eines vor Gericht verlesenen Zinsbriefes gegen Hansenmann Rütiner auf Bekräftigung und Durchsetzung dieses Zinsbriefes geklagt. Da Rütiner darauf durch seinen Anwalt ausrichten liess, der im Zinsbrief festgesetzte Zins sei höher, als es das Hauptgut zulasse, weshalb er den Zins gerne ablösen möchte, haben die Richter ihren Urteilsspruch vertagt [so habenn die richter domaln urtel zu geben ainen bedacht genomen], um in dieser Sache zuerst den Rat weiser Leute einzuholen [harinn wyser lüten ratz zu pflegenn]. Darauf ist der Ammann am Tag der Urkundenausstellung nochmals in dieser Sache unter Beizug des Konrad [Cuenli] Rüggli von Hall und in Anwesenheit beider Parteien zur Beratung zusammengekommen. Rüggli ist der Meinung, Rütiner habe jahrelang mehr Zins gegeben, als das genannte Hauptgut zulasse und plädiert für die Möglichkeit, den Zins unter Berücksichtigung der Mehrleistung abzulösen. Beide Parteien verlangen den Urteilsspruch und Hansenmann Rütiner erhält seines fortgeschrittenen Alters wegen [von sins alters wegenn] Hans Moser [Móßer] als Vogt zugeteilt. Darauf folgt nochmals eine Anhörung, in der die Beklagten ihre Argumente wiederholen und Fridolin Sicher den Standpunkt vertritt, den (zu hohen) Zins habe nicht die St.-Agnesen-Pfründe festgelegt, sondern dieser sei ihr seinerzeit von Junker Ulrich Welter von Blidegg sel. im Vertrauen darauf, dass dieser Zins ein ewiger sei, geschenkt worden. Nach der Umfrage im Gerichtsumstand ergeht das Urteil, dass Fridolin Sicher bei seinem Zinsbrief bleiben solle, Hansenmann Rütiner jedoch nicht mehr Zins bezahlen solle, als nach dem Hauptgut im Brief bestimmt und landläufig [lanndtlöffigen dingen] sei. Auch bei einer Zinsablösung soll das, was zuviel an Zins gegeben worden ist, berücksichtig werden. Darüber verlangen beide Teile Beurkundung und Fridolin Sicher kündet Appellation an den Abt von St. Gallen an. |
Dorsualvermerk: | Urtail ergangen zu Waldkilch in der sach betreffend S. Agnesen und Hanseman Rütthiner von Lopach. (Nachtrag 17. Jh.:) Gillt nichtz mer, sunder ist annichilliert. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 42.7 x 51.1 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel. Sielger: der Aussteller mit dem Siegel von Jakob Stapfer [Stapffer], Ritter, Hofmeister des Gotteshauses St. Gallen, mit dem Siegel des sanktgallischen Hofgerichts. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Hall ist ein Gehöft oberhalb von Sornthal, ca. 3 km westlich von Waldkirch und auf dem Boden dieser sanktgallischen Gemeinde. Vgl. auch den Kommentar zum Appellationsurteil in 7'30, 10.SA/13. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 14 Pupikofersche Signatur (1848): VI.3 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'12 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Entschimmelt (2018). Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gereinigt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2021 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 3/5/1546 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=309469 |
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