7'30, 8.JE/8d Die VII den Thurgau regierenden Orte erklären auf Klage des Stifts den Vertrag vom 04.07.1609 für ungültig und Laurenz Zollikofer für voll zehntpflichtig, 1609.07.20 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 8.JE/8d
Title:Die VII den Thurgau regierenden Orte erklären auf Klage des Stifts den Vertrag vom 04.07.1609 für ungültig und Laurenz Zollikofer für voll zehntpflichtig
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Rechtsakt-Typ:Eidgenössischer Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):7/20/1609
Aussteller:Die zur Jahrrechnung in Baden abgeordneten Räte und Gesandten der VII Orte
Adressat:Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii; Laurenz Zollikofer von Altenklingen
Regest:Vor den zur Jahrrechnung in Baden abgeordneten Räten und Gesandten der VII Orte (Burgermeister Leonhard Holzhalb und Säckelmeister Johann Kambli von Zürich, Schultheiss Johann Helmlin [Helmli] und Heinrich Klaus Pitter des Rats von Luzern, Landammann Hans Konrad von Beroldingen und Jakob Muheim des Rats von Uri, Landammann Sebastian Büeler und Heinrich Sutter des Rats von Schwyz, Melchior Imfeld [Im Feldt] und Statthalter Johann von Aa von Unterwalden, Stadtschreiber Konrad Zurlauben [Zur Louben] und Michael Nussbaumer, beide des Rats von Zug, Landammann Michael Bäldi von Glarus) erscheinen Magister Gebhard Keller, Chor- und Pfarrherr, und Amtmann Hieronymus Bridler des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell mit dem Beistand von Johann Büeler, dem fürstbischöflichen Obervogt zu Bischofszell, auf der einen Seite und Laurenz Zollikofer [Zollifkoffer] von Altenklingen zu Ötlishausen auf der anderen Seite und legen ihren Streit und ihre Missverständnisse wegen des dem Stift und der Johann-Evangelisten-Pfründe schuldigen kleinen Zehnten ab Ötlishausen dar. Das Stift verweist auf seine Zehntrechte und ausstehende Zehntschulden Zollikofers sowie auf die mangelnde Zustimmung der geistlichen Obrigkeit (des Bischofs) zur gütlichen Einigung mit dem Zehntpflichtigen; Zollikofer beruft sich auf eben diese gütliche Einigung vom 04.07.1609 sowie darauf, dass ihm beim Kauf von Ötlishausen der kleine Zehnt verschwiegen worden sei. Die eidg. Gesandten erkennen zu Recht, dass Junker Zollikofer für die dreijährigen Rückstände an Zehnten und Bodenzinsen für jedes Jahr dem Stift 110 Gulden Konstanzer Währung zahlen solle und weiter für die Jahre 1606, 1607 und 1608 nichts schuldig sei. Von diesem 1609. Jahr an sollen er und seine Nachfahren den Zehnten ab allen Gütern der Herrschaft Ötlishausen, keinen davon vorbehalten mit Ausnahme jenes an die Kustorei Bischofszell und an die Pfarrei Sitterdorf, zu allen kommenden Jahren dem Stift gemäss Thurgauischem Landesbrauch ausrichten. Dazu auch jährlich die zwei Mut Kernen Bodenzins und die neun Batzen an Geld. Junker Zollikofer soll die Kirche zu Ötlishausen in Dach und Gemach und auch in ihren Fenstern beschirmen und erhalten und dem Stift nicht verwehren, darin nach altem Brauch den Gottesdienst zu halten, wobei ein jeder Teil seine Kosten selbst tragen solle.
Dorsualvermerk:(zeitgleich:) Abscheidt St. Pelagien stifft zuo Bischoffzell, betreffendt den zechenden zuo Öttlishusen.
(Notiz 19. Jh.:) No. 312. Klägerte no 2. Vorgel. 7. 7br 52.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:45.5 x 35.0 + 3.8 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (37 mm) in Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel von Hauptmann Hans Imfeld (Im Feldt), des Rats zu Unterwalden und derzeit Landvogt in Baden. Unterschrift von Christof Berni (Berin?), Substitut.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 8; JE No. 8c (sic)
Pupikofersche Signatur (1848): JE 8d
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 766
Zettelrepertorium (1937): 7'30'10
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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