Ref. code: | 7'30, 5.Cu/8c |
Title: | Ein Urteilsbrief von Zihlschlacht bestätigt das vorher ergangene Urteil wegen des kleinen Zehnten zu Hauptwil |
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Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch, Appellationsankündigung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 5/25/1604 |
Ausstellungsdatum: | uff Zinstag vor der heyligen Uffart Christi |
Aussteller: | Zacharias Gross, geschworener Ammann zu Zihlschlacht |
Adressat: | Hilarius von Menlishofen, Kustos, und Jakob Menne, alt Kustos des St.-Pelagius-Stifts; Otmar Gonzenbach, Bartolome Gonzenbach und Bartolome Rietmann, alt Säckelmeister und des Rats, alle von Bischofszell |
Regest: | Vor Zacharias Gross, geschworenem Ammann zu Zihlschlacht, der für Junker Walter von Hallwil [Hallweyl] zu Salenstein und Blidegg [Blydegkh] in Zihlschlacht [Zilschlacht] dem offenen Gericht vorsitzt, erscheinen Hilarius von Menlishofen [Mendlisshoffen], Kustos, und Jakob Menne, der alte Kustos, beide Chorherren des St.-Pelagius-Stifts als Vertreter der Kustorei und Mesmerei von Bischofszell als Kläger einerseits und Jakob Gonzenbach, alt Spitalmeister, im Namen und als Anwalt seines Vaters Otmar Gonzenbach, Bartolome Gonzenbach für sich selbst und Kaspar Rietmann an Stelle von Bartolome Rietmann, alt Säckelmeister und des Rats, alle von Bischofszell, als Beklagte andererseits. Nachdem vor einiger Zeit durch einen freundnachbarschaftlichen Vergleich die Streitigkeiten um den kleinen Zehnten zu Hauptwil durch die Festsetzung einer jährlichen Abgabe von 4 Gulden und eines verantwortlichen Lehenträgers geregelt worden ist, beklagen Kustos und Mesmer erneut Zahlungsrückstände und verlangen, dass das Gericht sie gegenüber den Gonzenbach und den Rietmann als Inhaber der Zehntgüter zu Hauptwil und gegenüber dem zu Recht erkannten Lehensträger Bartolome Gonzenbach in ihren Rechten und Ansprüchen schützt. Die Kläger drücken ihr Befremden über die Klage aus, und werfen dem Stift vor, die Änderungen in den Besitzverhältnissen nicht durch "churung" richtiggestellt zu haben. Das Urteil erkennt, es solle einstweilen beim vorher ergangenen Urteil sein Bewenden haben. Wenn dann der strittige kleine Zehnt "in eine richtigkeit gebracht" worden sei, solle Bartolome Gonzenbach als ein Lehensträger erkannt werden. Beide Parteien begehren von diesem Urteil Brief und Siegel und appellieren an den Gerichtsherrn. |
Dorsualvermerk: | Urttelbrieff wegen des clainen zehennds zue Hoptwill. 1598 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 21.3 x 34.2 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Gerichtsherrn und den Signa von Jakob Kreis [Kraissen] und Jakob Heer [Heren] vom Gerichtsumstand |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zur Datierung: Das Datum ist nach dem neuen Kalender aufgelöst - aufgrund der Überlegung, dass der Gerichtsherr katholischer Konfession ist. Nach dem alten Kalender, an den sich vermutlich die mehrheitlich reformierten Gerichtsgenossen von Zihlschlacht in dieser Zeit noch halten werden, fällt der Dienstag vor Auffahrt 1604 auf den 15. Mai. Zur Signatur: Dieser von Pupikofer fälschlicherweise zu einem Urteil von 1604 mit völlig anderem Konfliktgegenstand (vgl. 7'30, 5.Cu/9b) gelegte und im Repertorium dort registrierte Spruchbrief im Zehntstreit von Hauptwil ist hier an der chronologisch passenden Stelle durch eine eigene Verzeichnungseinheit erschlossen worden, wodurch sich die ursprüngliche Signaturenordnung der beiden nachfolgenden Dokumente an der letzten Position um eine Einheit verschiebt. H.St. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: CV Pupikofersche Signatur (1848): Cu 9a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'8 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2020). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 5/25/1624 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=291125 |
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