7'30, 5.Cu/8e Ein Gerichtsurteil von Zihlschlacht setzt anstelle des amtsmüden Jakob Gonzenbach dessen Bruder Albrecht als Lehensträger der Güter zu Hauptwil ein, 1625.06.22 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 5.Cu/8e
Title:Ein Gerichtsurteil von Zihlschlacht setzt anstelle des amtsmüden Jakob Gonzenbach dessen Bruder Albrecht als Lehensträger der Güter zu Hauptwil ein
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch und Appellationsankündigung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/22/1625
Aussteller:Gerichtsschreiberei zu Zihlschlacht
Adressat:Johann Friedrich Sandholzer, Kustos des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell; Sarah Gonzenbach, Jakob Gonzenbach, Albrecht Gonzenbach und Benjamin Rietmann, Stadtschreiber zu Bischofszell, alle Inhaber von Gütern zu Hauptwil
Regest:In der Angelegenheit zwischen Jörg Schallmier (sic) als ein Anwalt des Johann Friedrich Sandholzer, Kustos des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell, einerseits und Georg Rietmann als Vogt von Sarah Gonzenbach, Jakob Gonzenbach für sich selbst, seinen Bruder Albrecht Gonzenbach und für Benjamin Rietmann, Stadtschreiber zu Bischofszell, andernteils ist vom Gericht Zihlschlacht zu Recht erkannt worden: Weil der Spitalmeister (d.h. Jakob) Gonzenbach schon etliche Jahre Lehenträger gewesen, jetzt aber der Beschwernisse des Amtes müde geworden sei, so solle des Lehenträgers Bruder (d.h. Albrecht) zu einem neuen Träger ernannt werden. Vorbehalten bleibt die Einwilligung von Kustos und Mesmer des Stifts. Gegen dieses Urteil begehrt Jakob Gonzenbach Appellierung, weil von seinen Hauptwiler Gütern nicht alle "verkündt" seien. Deshalb verlangt er, dass auf den nächsten Gerichtstermin alles verkündet werde.
Dorsualvermerk:Recess umb des zechenden der custory zue Hoptwil. 1625.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.2 x 33.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt. Unterschrift des Benjamin Rietmann, Gerichtsschreiber zu Zihlschlacht
Kommentar des Staatsarchivs:Signatur: Weil der von Pupikofer falsch eingeordnete und im Repertorium nicht registrierte Spruchbrief im Zehntstreit von Hauptwil (jetzt: 7'30, 5.Cu/8c) mit einer eigenen Verzeichnungseinheit erschlossen worden ist, verschiebt sich die ursprüngliche Signaturenordnung an der letzten Position um eine Einheit. H.St.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 8; CV
Pupikofersche Signatur (1848): Cu 8d
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'7
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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