7'30, 5.Cu/6 Vogt und Räte zu Bischofszell entscheiden im Streit um die Abgaben, die Stoffel Suter ab seiner Wiese der Kustorei schuldig sein soll, 1570.08.16-1571.07.16 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 5.Cu/6
Title:Vogt und Räte zu Bischofszell entscheiden im Streit um die Abgaben, die Stoffel Suter ab seiner Wiese der Kustorei schuldig sein soll
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Rechtsakt-Typ:Schiedsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/16/1570 - 7/16/1571
Aussteller:Vogt und Räte zu Bischofszell
Adressat:Kustos Georg Batt Blarer von Wartensee; Stoffel Suter
Regest:Vogt und Räte zu Bischofszell befassen sich mit einer Klage von Kustos Georg Batt Blarer von Wartensee: Bevor dieser im laufenden Jahr wegen seiner Geschäfte nach Baden verreiste sei, habe er von Stoffel Suter den Zehnten von der Wiese verlangt, die zuvor dessen Schwiegervater gehört habe. Darauf hin habe ihm Suter statt des verlangten Zehnten zwei Hühner abgeliefert, die aber von ihm zurückgewiesen worden seien. Er und seine Vorgänger hätten diesen Zehnten immer unangefochten [rüewig] eingenommen. Stoffel Suter beruft sich dagegen auf vorgelegte und verlesene Siegelurkunden, in denen statt des Zehnten zwei Hühner als Abgaben an die Kustorei genannt werden. Dagegen rekurriert der Kustos auf seine Rödel, die vom Zehnten sprechen. Suter entgegnet, der Zehnten ab dieser Wiese sei auch zuvor nie "flüssig" gewesen. Vogt und Räte entscheiden, dass Stoffel Suter bei seinen verbrieften Rechten geschützt werden solle, falls der Kläger nicht mit Briefen, Urbaren und Rödeln belegen könne, dass der Zehnten "flüssig" sei. Blarer von Wartensee kündigt Einspruch beim bischöflichen Gericht an.

Appellationsurteil auf dem Revers vom 16.07.1571: Der Statthalter von Bischof Mark Sittich und die Geistlichen Räte zu Konstanz erkennen, dass das Gericht in Bischofszell "übell" geurteilt und der Kläger zu Recht appelliert habe. Der Zehnten solle gemäss den vorgelegten Rödeln ausgerichtet werden. Siegler: die Aussteller mit aufgedrücktem Wachssiegel, mit Papier belegt.
Dorsualvermerk:Appellation herren Jörg Batt Blarers, custors unnd chorherren sant Pelayen stifft zu Bischoffzell. 1570.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.0 x 30.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Werner Kyd von Schwyz, Vogt von Bischofszell
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <16>; No 16 [gestrichen und ersetzt durch: 6]; CV
Pupikofersche Signatur (1848): Cu 6
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'7
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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