7'30, 5.Cu/5 Schiedsspruch über die Teilung des Zehnten an den Steigen und am Schliberg zwischen Mesmeramt, Kustorei und Spital von Bischofszell, 1544.09.27 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 5.Cu/5
Title:Schiedsspruch über die Teilung des Zehnten an den Steigen und am Schliberg zwischen Mesmeramt, Kustorei und Spital von Bischofszell
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Rechtsakt-Typ:Schiedsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):9/27/1544
Ausstellungsdatum:an Sampstag nach sanndt Matheus des hailigen appostels tag
Aussteller:Werner Kyd von Schwyz, Vogt zu Bischofszell, und Jakob Eglin von Zug, Vogtherr zu Berg und dieser Zeit sesshaft zu Bischofszell
Adressat:Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell; Pfleger und Spitalmeister des Spitals zu Bischofszell
Regest:Werner Kyd [Khid] von Schwyz, Vogt zu Bischofszell, und Jakob Eglin von Zug, Vogtherr zu Berg und dieser Zeit sesshaft zu Bischofszell, entscheiden als von den Streitparteien erbetene "gütliche" Unterhändler und Tädingleute im Konflikt, der etlicher Aufgänge/Zugänge [staigen] und Güter wegen zwischen Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell einerseits und den Amtleuten [amens pach / päch], auch äusseren und inneren Meistern und Pflegern des Spitals zu Bischofszell andererseits entstanden ist. Von den strittigen Aufgängen [staigen] und Gütern, die (einzeln genannten) Burgern von Bischofszell gehören, verlangen die Chorherren und das Mesmeramt den kleinen Zehnten und im dritten Jahr das zugehörige Heu und Emd, während die Spitalmeister Anspruch auf den grossen Zehnten erheben. Vom "werch" solle hingegen nur der grosse, nicht der kleine Zehnt bezogen werden.
Die Tädingleute entscheiden, dass dem Mesmeramt zu Bischofszell hinfort von folgenden vier "staigen", und zwar von allem, was darin wächst und angebaut wird, der grosse und der kleine Zehnt zustehen solle:
1. Heinrich Henselers sel. "staig", ca. 3 1/2 Juchart Feld;
2. Stefan Färbers [Verbers] sel. "staig", ca. 1 Mannmahd;
3. Peter Falks [Falchen] sel. "staig", den jetzt Heinrich Zwicker innehat, 1 Juchart;
4. Rymelin Liebs [Lieben] sel. "schliberg", den jetzt Ueli Müller innehat, 1 Juchart, nämlich die mittlere.
An der Ueli Müller gehörenden oberen Juchart von Rymelin Liebs sel. "schliberg", bei jener von Konrad Metzger gelegen, soll das eine Jahr der Zehnt davon der Kustorei und das andere Jahr dem Spital gehören. Von der dritten Juchart von Rymelin Liebs sel. "schliberg", die unten bei Heinrich Zwickers Gut gelegen ist, und desgleichen auch von allen anderen genannten zehntpflichtigen "staigen" soll der grosse und der kleine Zehnt jedes Jahr dem Spital und dessen Meistern und Pflegern zustehen.
Dieser Schiedsspruch soll von beiden Parteien in allem eingehalten und in keinem Teil angefochten werden.
Dorsualvermerk:Spruch brief umb den zechenden an den vier staigen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:38.5 x 28.7 + 3.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (30 mm; 32 x 50 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die beiden Aussteller mit ihren eigenen Siegeln, Kustos und Kapitel mit dem Stiftssiegel und das Spital mit dem Spitalsiegel (Adler mit ausgebreiteten Flügeln).
Kommentar des Staatsarchivs:Die Titel "amens pach" bzw. "päch" sind weder im Idiotikon noch in den mhdt. Wöterbüchern nachzuweisen. Der Begriff "pach" könnte vom Verb "pachern", das für das Pflegen und Hüten Unmündiger nachgewiesen ist, abgeleitet sein. Ich übersetze die Begriffe hier mit "Amtleute", wofür auch der "amen" (= Amtmann) spricht.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <5>; Numeri; Cv
Pupikofersche Signatur (1848): Cu 5
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 605
Zettelrepertorium (1937): 7'30'7
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gesichert (2010).
Siegel gereinigt; trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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