7'30, 1.2/16 Der Bischof von Konstanz bestätigt Änderungen an den kürzlich in Kraft getretenen Statuten in sechs Punkten, 1602.10.14 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 1.2/16
Title:Der Bischof von Konstanz bestätigt Änderungen an den kürzlich in Kraft getretenen Statuten in sechs Punkten
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Rechtsakt-Typ:Bestätigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz, in der bischöflichen Pfalz
Creation date(s):10/14/1602
Aussteller:Johann Georg (von Hallwil), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen
Adressat:Propst, Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts
Regest:Nachdem vor kurzer Zeit revidierte Statuten für das Kollegiatstift erlassen und vom Bischof bestätigt worden sind, gelangen Propst, Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts mit der Bitte um Abänderung dieser Statuten in sechs Punkten erneut an Bischof Johann Georg (von Hallwil). Dieser vergleicht und bestätigt im Beisein seiner geistlichen Räte die nachfolgenden Änderungen und erteilt ihnen seine Approbation:
1. So lange die Schulden des Stifts nicht abbezahlt und wenigstens 6000 Gulden Guthaben erspart worden sind, soll dem Propst nicht mehr als 100 Taler, jeder zu 17 Batzen Konstanzer Münz, ausbezahlt werden. Erst nach Erreichen dieses Guthabens gilt das von den neuen Statuten gesetzte Einkommen.
2. So lange das verminderte Propsteinkommen Gültigkeit hat, erhält der Propst auch nicht alle, sondern jährlich nur acht Fasnachthennen, während die übrigen (oder das Geld davon) unter den Kapitularen gleichmässig verteilt werden sollen.
3. Vor der Abzahlung der Schulden und dem Erwirtschaften der besagten 6000 Gulden sollen den Chorherren nicht mehr als jährlich 200 Gulden an Geld (in vierteljährlichen Raten) und dazu zehn Malter Wesen und fünf Malter Haber "sampt dem gewohnlichen malter gelt" und 20 Mutt Kernen auf Martini ausgeteilt werden.
4. Bis zur oben fixierten finanziellen Sanierung des Stifts tragen die Chorherren die Unkosten für die Verteilung von Wein, Fisch und Bier selbst.
5. Die Chorherren haben weiter Anrecht auf 16 Klafter Holz, zur Hälfte Buchen-, zur andern Hälfte Tannenholz, und auf einen gleichmässigen Anteil an dem, was in Zehnten und Pfründen an Werg und Flachs anfällt, und ebenso auf die gewöhnlichen Laibbrote und Mahlzeiten am Pelagius- (28. 8.) und am Thomastag (21. 12).
6. Obwohl die revidierten Statuten die "praebenda mortuaria" bzw. das Totengeld abgeschafft haben, wird nun den residierenden Chorherren (und nur ihnen) das Totengeld für die Erben zugesichert, während für ihre Nachfolger die revidierten Statuten gelten sollen.
Plicavermerk:Unterschrift des Generalvikars Jakob Hasler und des Notars Johann Christoph Hager
Dorsualvermerk:Betrifft das inkomm des propsts bis zur abzahlung der schuldenlast.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:42.5 x 33.4 + 6.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel in Metallkapsel (64 mm Durchmesser) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem Pontifikal-Insigel
Kommentar des Staatsarchivs:In der Corroboratio wird angegeben, die Urkunde sei vom Generalvikar des Bischofs (Jakob Hasler) mit eigner Hand geschrieben worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <6>; No. 16
Pupikofersche Signatur (1848): II/1602
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 751
Zettelrepertorium (1937): 7'30'1
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gesichert; Siegel gereinigt; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:10/14/1622
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