7'30, 17.19/1 Bischof Nikolaus von Riesenberg vermittelt einen Vertrag zwischen dem Stift Bischofszell, dem Pfarrvikar von Sulgen und der Gemeinde Berg betreffend den Gottesdienst in Berg, 1386 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 17.19/1
Title:Bischof Nikolaus von Riesenberg vermittelt einen Vertrag zwischen dem Stift Bischofszell, dem Pfarrvikar von Sulgen und der Gemeinde Berg betreffend den Gottesdienst in Berg
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Rechtsakt-Typ:Vertrag
Überlieferungsform:Notiz
Ausstellungsort:Gottlieben
Creation date(s):1386
Ausstellungsdatum:vgl. Kommentar
Aussteller:Nikolaus (von Riesenburg), Bischof von Konstanz
Adressat:Johann von Steinegg, Propst, und das Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell, Pfarrvikar zu Sulgen; ganze Gemeinde Berg mit ihrem zugeordneten Anwalt Walter Schwarz, Bürger zu Konstanz
Regest:Johann von Steinegg [Stainegk], Propst, und das Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell sowie der Pfarrvikar zu Sulgen einerseits und eine ganze Gemeinde Berg mit ihrem zugeordneten Anwalt Walter Schwarz [Schwartz], Bürger zu Konstanz, wenden sich zur Schlichtung des Streits betreffend die vom Vikar zu Sulgen zu leistenden gottesdienstlichen und seelsorgerlichen Dienste [das ampt der meß unnd andere ämpter] in der Kirche Berg [in dem capell unnd kilchen zů Berg] an den Konstanzer Bischof Nikolaus (von Riesenburg). Dieser lässt beide Parteien ihre Standpunkte darlegen und vermittelt durch den Ratschluss der geistlichen Herren Heinrich Goldast und Franz [Franciscus] Murer eine gütliche Einigung:
- Der Vikar von Sulgen soll jeweils zwei Sonntage hinter einander in der Kirche Berg das Hochamt [heilig ampt] halten; am dritten Sonntag ist er dazu nicht verpflichtet, jedoch soll er am Montag nach dem dritten Sonntag dieses Amt halten sowie in derselben Woche an einem beliebigen Tag eine Messe lesen.
- Der Vikar von Sulgen ist verpflichtet, an den hohen Feiertagen, so an Weihnachten, Ostern und Pfingsten, an den Hochfesten Unserer Lieben Frau - wie Mariae Lichtmess, Mariae Verkündigung, Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt - sowie am Zwölfbotentag (15.07.) und an Allerheiligen in Berg ein Hochamt zu halten.
- Propst und Kapitel von Bischofszell müssen dafür sorgen, dass der Vikar von Sulgen diesen Verpflichtungen nachkommen kann.
- An den genannten Sonn- und Feiertagen sollen der Gemeinde Berg auch die heiligen Sakramente ministriert werden, wann und wie oft es von Nöten ist und verlangt wird.
- Die Einwohner [inwoner] von Berg sollen dafür dem Vikar alljährlich auf den Martinstag 4 Mutt Kernen Konstanzer Mass geben sowie alle anderen jährlichen Einkommen und Nutzungen, wie es von Alters her Gebrauch ist, gewährleisten.
- Der Vikar soll zu Berg "ain vermanung thůn" für die Lebenden und die Verstorbenen, so wie es in Sulgen Pflicht und Brauch ist.
Dorsualvermerk:Diß ist ain copy aines seer alten brieffs betreffende wie es mitt denn göttlichen emptern unnd gotzdienst zů Berg unnd Bürglen gehalten werden soll.
Ist nitt registriert.
Anno 1386.
Sprachen:Deutsch (aus dem Lateinischen übersetzt)
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.2 x 32.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:fehlen; sind im Text auch nicht angezeigt
Kommentar des Staatsarchivs:Es handelt sich bei diesem im 16. Jh. niedergeschriebenen Dokument mit ziemlicher Sicherheit um die deutsche Paraphrasierung eines lateinischen Vertrages. Dass das Original in lateinischer Sprache verfasst worden ist, zeigt schon die offensichtlich unvollständige Wiedergabe des Eschatokolls der Urkunde: "Datum et actum zů Gottlieben. Nach Christi gepurt tusent drühundert achtzig unnd sechs jarr." Auch die Überschrift weist darauf hin, dass wir es nicht mit einer einfachen Abschrift eines Vertrags zu tun haben: "Inhalt und kurtzer begriff aines vertrags zwischen propst und capitel auch ainem vicari zu Sulgen und ainer gemaind zu Berg." Das Original, das verloren ist, muss man sich wohl als genau datierte lateinische Siegelurkunde, ausgestellt von der bischöflichen Kanzlei, vorstellen. Diese war - wie die Dorsualnotiz beweist - schon um 1600 nicht mehr "registriert", also im Stiftsarchiv nicht mehr vorhanden.
Den Editoren des Thurgauischen Urkundenbuchs ist dieses für die Geschichte der Kirchgemeinde Berg wichtige Dokument (auch innerhalb der Nachträge zum TUB) entgangen. Die erwähnten Personen und der Ausstellungsort Gottlieben passen gut zum Jahr 1386. Es spricht nichts gegen die Glaubwürdigkeit der vorliegenden Notiz.
Johann von Steinegg, Propst des Stifts 1383-1397 (HS II/2, S. 230).
Nikolaus von Riesenburg, Bischof von Konstanz 1384-1387 (HS I/2.1, S. 323-327).
Heinrich Goldast, Konstanzer Domherr, 1368 Pfarrer in Lustdorf, bekleidete ab 1373 mehrfach das Amt des bischöflichen Generalvikars, so auch 1386. 1385 ist er als bischöflicher Fiskal nachgewiesen, und 1387-1394 war er Dekan des Domkapitels (HS I/2.2, S. 537, 588, 818).
Franz Murer, Konstanzer Domherr, bekleidete 1386 das Amt des bischöflichen Fiskals. Auch er war 1384 kurzzeitig Generalvikar (HS I/2.2, S. 537, 587 f.).
Im Gegensatz zur Behauptung der Dorsualnotiz wird der Gottesdienst in Bürglen im Text der Notiz nicht erwähnt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Berg
Pupikofersche Signatur (1848): XIX.1386
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2022
Copyright, Reproduktionsbestimmungen:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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