C 0'2, 6/1, 3 Der Obervogt von Altenklingen warnt vor übermässigem Trinken und Spielen in den Wirtshäusern von Wigoltingen und verhängt Bussen bei Zuwiderhandlung, 1746.12.18 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'2, 6/1, 3
Title:Der Obervogt von Altenklingen warnt vor übermässigem Trinken und Spielen in den Wirtshäusern von Wigoltingen und verhängt Bussen bei Zuwiderhandlung
Kommentar des Staatsarchivs:Mandat, "in der Kirche Wigoltingen zu verlesen": Heinrich Gonzenbach, Obervogt von Altenklingen, gibt namens seiner Prinzipale und Junker als Gerichtsherrn wie auch des Dompropstes von Konstanz als Grundherr seiner Missbilligung des übermässigen Spielens und Trinkens in Wirtshäusern, vor allem durch junge Leute, Ausdruck und gebietet, dass nach 10 höchstens 11 Uhr abends kein Ausschank in den Wirtshäusern mehr erfolgen dürfe und verhängt eine Busse von 10 Pfund Pfennig bei Zuwiderhandlung. Das Spielen wird bei einer Busse von 5 Pfund Pfennig gänzlich verboten.
Papierurkunde, 2 Bl., mit Oblatensiegel des Obervogts.
Creation date(s):12/18/1746
Alte Signaturen:VARIA 15
Verweise:Es handelt sich hierbei um das einzige aus der Zeit vor 1785 und ausserhalb des Urkundenbestandes überlieferte, in einer Kirche zu verlesene Mandat eines Obervogts. Vgl. dazu den reichen Bestand der unter den Missiven des Obervogts David Anton Zollikofer überlieferten Edikte und Mandate des Obervogts im Dossier C 0'2, 7/8.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 144
 

Usage

End of term of protection:12/18/1766
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=175513
 

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