C 0'2 Gerichtsherrschaft Altenklingen (bis zum Ausgang des Ancien Régime), 1556-1881 (Hauptfonds)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:C 0'2
Title:Gerichtsherrschaft Altenklingen (bis zum Ausgang des Ancien Régime)
Creation date(s):1556 - 1881
Entstehungszeitraum, Streudaten:to 1881
Level:Hauptfonds

Umfang

Running meters:4.00

Kontext

Provenienz:Fideicommiss der Zollikofer von Altenklingen
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Leonhard Zollikofer sichert sich mit der Kaufabrede vom 06.05.1585 den Erwerb von Schloss und Gerichtsherrschaft Altenklingen und wird mit dem Verkaufsvertrag vom 02.02.1586 rechtmässiger Gerichtsherr. Die Einkünfte des Jahres 1585 gehen aber bereits an ihn, und mit diesem Jahr beginnt die regelmässige Rechenschaftsablegung gegenüber den Senioren der Familienstiftung.
Federführend bei der Organisation und Durchführung der schriftlichen wie mündlichen Verwaltungstätigkeit sind die von den Senioren bzw. der Familiensession bestellten Obervögte, die aus herausragenden thurgauischen (Thomas Kesselring, Erhard und Gideon Scherb), Winterthurer (Diethelm Hegner) oder stadtsanktgallischen Geschlechtern (Hans Kaspar Rothmund, Christoph Scheitlin, Daniel Locher, Ruprecht Friedrich und Johann Burkhard Schobinger, Heinrich Gonzenbach von Hauptwil) stammen oder (wie Magnus, Gottfried, Hans Jakob, Daniel, Tobias, Georg Kaspar und David Anton Zollikofer) aus der Familie Zollikofer selbst rekrutiert werden. Den Obervögten zur Seite stehen als eigentliche Kanzleivorsteher die Amts- oder Gerichtsschreiber auf Altenklingen, die mit der Ausnahme von Joachim Laurenz Zollikofer (1701-1706) thurgauischen Geschlechtern entstammen: Hans Konrad und Thomas Kesselring, Christoph Egloff von Tägerwilen, Hans Joachim Weniger, Johann Heinrich Olbrecht von Egelshofen (zugleich Amtmann der Vogtei Eggen), Hans Jakob Olbrecht aus Emmishofen und Johann Heinrich Olbrecht. Die Gerichtsweibel der drei Gemeinden, zumal jene der über Generationen in Märstetten amtierenden Familie Heer, haben ebenfalls Anteil an der in Altenklingen produzierten Schriftlichkeit. Mit dem ehemaligen Stadtschreiber Bischofszells Erhard Scherb (Obervogt 1586-1604) setzt ein erfahrener Kanzleifachmann gleich zu Beginn der Zollikoferischen Herrschaft auf Altenklingen die Massstäbe der Verwaltungstätigkeit. Von den drei gleichlautenden Exemplaren seines Urbars, in dem Scherb ab 1597 eigenhändig alle Güter, Verpflichtungen und Ansprüche der Herrschaft sowie die Rechte von Lehengebern und Lehennehmern festhält, ist das Altenklinger Gebrauchsexemplar nur noch als Fragment erhalten. Im 18. Jh. wird es durch eine erneuerte und aktualisierte Abschrift für den Gebrauch durch die Obervögte ersetzt. Mit Erhard Scherb, der als Obervogt zugleich oberster Waisenvogt ist, setzt die Führung die Waisenprotokolle ein: Das älteste Märstetter Protokoll stammt von 1587, in Illhart beginnt die Überlieferung 1595 und in Wigoltingen 1599. Dies sind zugleich die ältesten im Staatsarchiv des Kantons Thurgau erhaltenen Waisenbücher.
In der Mitte des 17. Jhs. beginnt in allen drei Gerichtsgemeinden die Führung von Gerichtsprotokollen, 1678/79 setzen in Wigoltingen und Illhart die Fertigungsprotokolle ein (das erste Fertigungsprotokoll von Märstetten ist vermutlich verloren gegangen). Unter der Verwaltung von Obervogt Ruprecht Friedrich Schobinger (1706-1712) fächern sich die Gerichtsprotokolle in separat geführte Vergleichsprotokolle,
Kundschaftsprotokolle, Teilungs- und Erbschaftsprotokolle sowie Schuldprotokolle auf, doch scheint man nach der Ära Schobinger tendenziell die separate Protokollführung von Vergleichen und Kundschaften zugunsten von Einträgen in den Gerichtsprotokollen wieder aufgegeben zu haben.
Von besonderer Vielfalt sind die als Einzeldokumente überlieferten Akten und die in Altenklingen eingegangenen Schreiben (Missiven): Ihre Entstehungszeit geht nur in Ausnahmefällen vor die Amtszeit von Obervogt Heinrich Gonzenbach (1743-1777) zurück. In ihrer Mehrheit fallen sie in die Amtszeit des letzten Obervogts David Anton Zollikofer (1777-1797). Sie werfen ein Schlaglicht auf das breite Spektrum des Schriftverkehrs einer thurgauischen Gerichtsherrschaft und finden in ihrer Art keine Parallele in den übrigen Gerichtsherrschafts-, Stifts- und Klosterbeständen des StATG.
Vgl. auch die Kommentare in den beiden untergeordneten Verzeichnungseinheiten C 0'2, 1 und C 0'2, 2.
Bestandsgeschichte:Wie die Schlossinventare bezeugen, befindet sich in der sog. Kanzleistube des Grossen Schlosses bis 1798 ein Verwaltungsarchiv, in dem Urbare, Zinsbücher, Kopialbücher, Manuale und insbesondere die Gerichtsprotokolle der drei Gerichte Märstetten, Wigoltingen und Illhard aufbewahrt werden. In einem teilweise verschliessbaren "Secretaire" liegen die nicht einzeln genannten ungebundenen Dokumente der Kanzlei. Die davon erhaltenen Exemplare - vornehmlich aus den letzten Jahrzehnten vor dem Umschwung von 1798 - legen ein eindrückliches Zeugnis ab von der Vielfältigkeit der Schriftenproduktion und des Schriftenaustausches in der Kanzlei des Obervogts und von dessen Scharnierfunktion zwischen den Organen der Landesherrschaft, den drei Gerichtsgemeinden und deren Behörden, den übrigen weltlichen und geistlichen Mitgliedern des Gerichtsherrenstandes, der Versammlung der Quartierhauptleute und schliesslich den in St. Gallen sitzenden Gerichtsherren.
Im Laufe des frühen 19. Jahrhunderts ist das oben beschriebene Kanzleiarchiv nach St. Gallen in die Kellerräume des ehemaligen Katharinenklosters transportiert und dem Familienarchiv beigeordnet worden. Die von August Naef durchgeführte Archivrevision von 1885 sowie spätere Eingriffe haben bei den Büchern, aber teilweise auch bei den Aktenserien zu Vermischungen mit ähnlichen Beständen des Familienarchivs geführt. Es ist im Laufe der Erschliessungsarbeit nicht in allen Fällen gelungen, Dokumente aus dem Kanzleiarchiv, die in die Bestände des Familienarchivs gelangt waren, zweifelsfrei als solche zu identifizieren und ihrer Provenienz gemäss einzuordnen. Am besten gelang dies (dank der Inventare und der Besitzervermerke) bei den Büchern.
Vgl. auch die "Bestandesgeschichte" in der übergeordneten Verzeichnungseinheit C 0.

Sachverwandte Unterlagen:

Veröffentlichungen:Edzard E.A. Zollikofer, Zur Geschichte der Herrschaft Altenklingen in den Jahren 1586-1798, Eigenverlag 1979/80.
Hannes Steiner, Ermahnungen, Bussen, schimpfliche Strafen: Eine thurgauische Gerichtsherrschaft und ihr Rechtsalltag am Ausgang des 18. Jahrhunderts, in: Lukas Gschwend (Hrsg.) Grenzüberschreitungen und neue Horizonte (Beiträge zur Rechts- und Regionalgeschichte der Schweiz und des Bodensees 1), Zürich 2007, S. 133-160.
 

Usage

End of term of protection:12/31/1901
Permission required:Keine
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Accessibility:Oeffentlich
 

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