C 0'1, 0/28, 45 Konflikt zwischen Dompropstei und Herrschaft Altenklingen, 1627.05.22-1742.11.28 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/28, 45
Title:Konflikt zwischen Dompropstei und Herrschaft Altenklingen
Rechtsakt-Typ:Dokumentation
Creation date(s):5/22/1627 - 11/28/1742
Regest:Akten zu einem von Weibel Schmid durch die Dompropstei Konstanz gegen die Herrschaft Altenklingen angeblich inszenierten Trölhandel. Vertreter der Herrschaft werden zur Darlegung ihrer Rechte vor das Landvogteiamt Frauenfeld zitiert. Die Dompropstei sei jedoch nach Vorzeigen von Urkunden vom Prozess mit Schand und Spott wieder davon abgestanden. [Regest nach dem Archivregister von 1724 (StATG C 0'1, 0/4) erstellt]. Im Einzelnen sind folgende Dokumente zu unterschiedlichen Rechtsinhalten in diesem Dossier vereint:
1. Konstanz, 22. Mai 1627. Die Konstanzer Dompropstei tut den Hofjüngern zu Wigoltingen kund, sie hätten sich zur Eidesleistung gegenüber dem Dompropst Maximilian Heinrich, Pfalzgraf bei Rhein, in Gegenwart des Landvogts Jakob Brandenberg, des Rats von Zug, in Wigoltigen einzufinden.
2. 4. Dezember 1691. Hauptmann Johann Ulrich Püntener von Brunberg, des Rats und Seckelmeister von Uri sowie Landvogt im Thurgau, entscheidet gütlich einen Streit zwischen den namentlich gen. Vertretern des Gerichtsherrenstandes einerseits und der gemeinen Landschaft im Thurgau über Höhe und Fälligkeit von Kriegsanlagen, Unterhalt von Wachhütten, Soldzahlungen bei neu ausgehobenen Compagnien, Kriegssteuer und Wolfjagen. Sigler: der Aussteller. Kopie; eine Abschrift liege zu Weinfelden in der Kirche.
3. a) 13. August 1693. Quittung des Hans Heinrich Schmid.
b) 1695. Memoriale der Herrschaft Altenklingen mit Beschwerden gegenüber dem Konstanzer Dompropst, vor allem über die Beachtung der Jahrgerichte gemäss Offnung zu Wigoltingen sowie über den Ungehorsam des Weibels.
c) Altenklingen, 18. Februar 1696 / 28. Februar 1697. Kundschaften von Hans Ulrich Freyenmuoth, Hans Jakob Renhardt und Hans Heinrich Hugentobler, Mesmer zu Wigoltingen, im Prozess des Obervogtes Zollikofer von Altenklingen gegen Hans Heinrich Schmid, Weibel zu Wigoltingen, wegen dessen ehrbeleidigenden Äusserungen. - Kundschaften von Samuel Ernst und Hans Jakob Burgermeister von Wigoltingen betr. den Weibel.
d) "Species facti in causa contra Weibel Schmidt". Anklageschrift o. Dt.
4. a) St. Gallen, 20. September 1700. Johann Ludwig und Johann Jakob Zollikofer, Verwalter, erlassen mit den Mitinhabern von Altenklingen ein Mandat zur Orientierung der Leute von Wigoltingen über das Richten des dompröpstlichen Kellers resp. des Vogtes der Herrschaft Altenklingen zu Wigoltingen. Gemäss Dorsualnotiz ist das Mandat nicht versandt worden.
b) Juni 1702. Korrespondenz zwischen Johann Kaspar Hirzel, alt Schultheiss von Zürich und Landvogt im Thurgau, und Johann Rudolf Mohr, Oberamtmann der Dompropstei Konstanz, zum Streit der Dompropstei mit der Herrschaft Altenklingen. Aufforderung des Landvogts an die Konfliktparteien zu einem Schiedsgericht in Frauenfeld auf den 16. Juni 1702 (2 Kopien, 1 Original besiegelt).
c) 16./17. Juli 1702. 3 Schreiben von Felix und J. Zollikofer an [Christoph Otto] Graf von Schallenberg [Dompropst], an Rogg nach Frauenfeld und nach Altenklingen u.a. über strittige Auslegung der Offnung von Wigoltingen.
d) Wigoltingen, 25. Januar 1706. Klageschrift von Hans Heinrich Schmid, Amtmann des Konstanzer Dompropstes zu Wigoltingen, an Dr. Mohr zu Konstanz betr. das Abstrafen durch die Herrschaft Altenklingen zu Wigoltingen.
e) 12. Dezember 1706. Memoriale betr. Kompetenzausscheidung zwischen Hofjüngergericht und Vogtgericht zu Wigoltingen, Bussen usw.
5. o. Dt. Auszüge und Regesten aus alten Urkunden des 15. - 17. Jhs. als Beweis für die Rechtsgrundlagen der Herrschaft Altenklingen in Wigoltingen. - Dabei: Notizen betr. Rechte zu Wigoltingen, Notizen als Aide-Mémoire.
6. Konstanz, 28. November 1742. Statthalter, Oberamtmann und Rat der Konstanzer Dompropstei schreiben an den Obervogt der Herrschaft Altenklingen betr. die Besetzung des Hofjüngergerichts. Unterzeichnet: der Aussteller.
Dorsualvermerk:[auf den beiden Umschlägen]: Hofjüngergricht. Acta betr. die herrss. Wigoltingen contra dom propstey.
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:18
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Teilweise besiegelt, teilweise eigenhändig unterzeichnet
Kommentar des Staatsarchivs:Vermerk im Archivregister StATG C 0'1, 0/5: "manglet". Salzmann hat die Akten als fehlend vermeldet, da er sie nicht mit dem Registereintrag identifizieren konnte, und er hat daher für die hier aufgeführten Dokumente eine neue, in den Registerwerken fehlende Signatur (32/Cc/42a) kreiert. Dorsualnotiz, alte Signaturen und auch der Grossteil des materiellen Inhaltes beweisen jedoch, dass die Dokumentation identisch ist mit den zu 1695 regestierten "Acta und Schriften".
Alte Signaturen:32/Cc/40a
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 168
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:11/28/1762
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140791
 

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