C 0'1, 0/28, 36 Streit um eine befristete Belehnung des Jakob Spyri von Jungholz durch Obervogt Diethelm Hegner, 1643.12.22-1647.05.04 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/28, 36
Title:Streit um eine befristete Belehnung des Jakob Spyri von Jungholz durch Obervogt Diethelm Hegner
Rechtsakt-Typ:Beschrieb und Rechtsauskunft
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):12/22/1643 - 5/4/1647
Aussteller:1. Diethelm Hegner
2. Leodegar Pfyffer
Adressat:1. Leodegar Pfyffer
2. Diethelm Hegner
Regest:1. [undatiert, laut Dorsualnotiz 22.12.1643] Diethelm Hegner, Obervogt der Herrschaft Altenklingen, beschreibt den Hergang eines Streites mit der Gemeinde Wigoltingen, legt beim Landvogt im Thurgau Protestation ein und bittet diesen um eine besiegelte Urkunde, wonach er selber, Hegner, künftig nicht beschuldigt werden möge, er habe die Freiheiten der Herrschaft Altenklingen beeinträchtigt.
Dabei: Bericht von Diethelm Hegner über die Streitigkeiten mit der Gemeinde Wigoltingen, die wegen seiner vögtlichen, befristeten Belehnung des Jakob Spyri von Jungholz aus der Herrschaft Griesenberg mit Gütern des Kelnmeisters Jakob Renhart (+), mit dessen Witwe Magdalena Schmid sich Spyri verheiratet hatte, sowie auch wegen des damit verbundenen Einzugs entstanden waren. Die beiden Parteien erschienen zuerst vor dem Konstanzer Domdekan als Statthalter der Dompropstei, dann zu Wigoltingen vor dem Oberamtmann und Pfleger der Dompropstei und Stadtschreiber Locher von Frauenfeld, welche einen Vergleich vorlegten. Dieser wird Artikel für Artikel von Hegner kommentiert. Obgleich Hegner mit dem Vergleich nicht einverstanden ist, stellt die Konstanzer Dompropstei zwei gleichlautende besiegelte Urkunden mit Datum vom 22. 12. 1634 aus.
2. [4. Mai 1647] Leodegar Pfyffer, des Inneren Rats von Luzern sowie Landvogt im Thurgau, bestätigt Diethelm Hegner, alt Obervogt zu Altenklingen und nun sesshaft zu Emmishofen, dass der angefochtene Vergleich, welcher noch nicht umgeändert worden sei, sowohl Hegner wie auch der Herrschaft Altenklingen nicht nachteilig sein solle.
Dorsualvermerk:Beschreibung des verglichs gemacht den 22. tag Decembris anno 1643 zu Wigeltingen, entzwüschen Diethelm Hegnern vogt der herrschafft Altenklingen und der gemeind daselbst samt dem bedencken darüber, dessgleichen den fernern verlauff und gethane protestation.
Beschreibstoff:Papier, geheftet
Anzahl Blätter:12
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:1. Siegel aufgedrückt. Siegler: der Aussteller mit eigenhändiger Unterschrift
2. Oblatensiegel. Siegler: der Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde des Landvogtes wurde ursprünglich separat aufbewahrt und ist nun beigeheftet.
Alte Signaturen:32/C/33 [32 korrigiert aus: 22]
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 168
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:5/4/1667
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140782
 

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