C 0'1, 0/28, 19 Einzugsbrief für die Gemeinde Wigoltingen, 1568.09.02 (Dokument)

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Ref. code:C 0'1, 0/28, 19
Title:Einzugsbrief für die Gemeinde Wigoltingen
Rechtsakt-Typ:Einzugsfestlegung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):9/2/1568
Aussteller:Johann Matthäus Hundbiss von Waltrams, Albrecht von Breitenlandenberg
Adressat:Gemeinde Wigoltingen
Regest:Johann Matthäus Hundbiss von Waltrams, Dompropst von Konstanz, Grundherr von Wigoltingen, und Albrecht von Breitenlandenberg zu Bürglen, Vogt der Witwe und Kinder seines Schwagers Eberhard Brümsy zu Altenklingen sowie Gerichtsherr zu Wigoltingen, stellen auf Bitte der Gemeinde Wigoltingen, vertreten durch Hans Freyermut, Bartli Gebhart, Hans Hugentobler und Adam Ernst, Vierer und Dorfmeier zu Wigoltingen, einen Einzugsbrief auf.
1. Das Einzugsgeld wird auf 30 fl. Konstanzer Währung festgesetzt und zwischen Dompropst und Gemeinde geteilt. Der Einzug in die Gemeinde für Auswärtige, die Güter erwerben, soll vom Dompropst und Gerichtsherrn sowie der Gemeinde gemeinsam bewilligt werden.
2. Heiratet ein Bürger eine auswärtige Frau, so soll diese keinen Einzug entrichten. Allfällige Kinder der Frau sollen vom Gemeindenutzen jedoch ausgeschlossen sein. Bei Tod des Mannes und Wiederverheiratung der Frau mit einem Fremden soll von beiden der Einzug entrichtet werden.
3. Bei Verheiratung einer Frau aus der Gemeinde mit einem Ausburger muss der Mann den halben Einzug von 15 fl. entrichten.
4. Verheiratet sich eine Bürgerin von Wigoltingen nach auswärts und zieht aus der Gemeinde aus, so soll die Frau keinen Anspruch auf Burgerrecht und Gemeindegerechtigkeit mehr haben.
5. Leute aus der Gemeinde Wigoltingen sollen das Zugrecht vor Auswärtigen haben. Davon ausgenommen ist Hofgut gemäss alten Bräuchen und der Offnung.
6. Rechte des Dompropstes und der Herrschaft Altenklingen sollen nicht tangiert werden. Änderungen durch Dompropst, Herrschaft Altenklingen und Gemeinde gemeinsam sind vorbehalten.
Dorsualvermerk:Anno 1568. 2. Septembry. Uberkommnus oder verthrag zwüschen meinem gnedigen herrn thuompropst als grundherrn, Albrechten von Breittenlandenberg als Ei...nder dess gerichthern und der gemeind zuo Wigoltingen, den zuzug belangende.
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:55 x 36.5 + 5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:3 Siegel in Leinensäcklein eingenäht und an Perg.-Streifen angehängt. Siegler: Dompropst, Albrecht von Breitenlandenberg, für Wigoltingen: Kaspar Ludwig Heidenheim zu Klingenberg
Alte Signaturen:32/B/20 [32 korrigiert aus: 22, alte Signatur No. 16 durchgestrichen]
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 168
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/2/1588
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140765
 

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