C 0'1, 0/28, 14 Streit um die Abgabe von Fasnachtshühnern der Hofjünger an den Gerichtsherrn von Altenklingen, 1536.12.16 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/28, 14
Title:Streit um die Abgabe von Fasnachtshühnern der Hofjünger an den Gerichtsherrn von Altenklingen
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:[Frauenfeld]
Creation date(s):12/16/1536
Ausstellungsdatum:An sambstag nach sant Lucyen tag
Aussteller:Mansuetus Zumbrunnen
Adressat:Ulrich von Landenberg, Uli Schmid, Konrad von Hertenstein
Regest:Mansuetus Zumbrunnen, des Rats von Uri, Landvogt und Landrichter im Thurgau, urteilt zwischen Ulrich von Landenberg zu Altenklingen einerseits und Uli Schmid auch als Vogt der Witwe seines Vetters Jos Schmid sowie Konrad von Hertenstein, dass dem Kläger gemäss der eingelegten Offnung die Fasnachtshühner von jedem Hofjünger, der ein "hussrouch hat", zustehen; gemäss dem gen. Abschied würden die Fasnachtshühner dem Leibherrn und dem Gerichtsherrn zustehen. Da der Dompropst die Hofjünger darum nicht belange und aufgrund der Offnung dem von Landenberg den Einzug überlasse, hätten die Beklagten die Hühner dem Ulrich von Landenberg zu entrichten. Die Beklagten hatten seit 1526 die jährliche Abgabe von je einem Huhn nicht mehr gegeben und sich auf den 1526 "glych nach dem puren krieg" [!] erfolgten Abschied im Streit zwischen Gerichtsherrn und den Gemeinden im Thurgau berufen, wonach der Leibeigene seinem Herrn jährlich ein Fasnachtshuhn zahlen solle.
Dorsualvermerk:Ursprüngliche Notiz: "Junckger Ulrichs von Landemberg. Die fassnachtshüener antreffende".
Spätere Notiz: " Anno 1636. Ein urtell brieff auss Frowenfeld, der vermag dass jeder hoff jünger dess keln hoffs zu Wigoltingen der eigne haussräuche hat dem grichtsherrn zu Altenklingen jährlichen ein vassnacht hun zugeben schuldig".
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:39 x 30 + 3 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Gut erhaltenes Siegel an Perg.-Streifen angehängt. Siegler: der Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Alter Wasserschaden und Risse im Pergament mit Textbeeinträchtigung.
Alte Signaturen:32/B/15 [32 korrigiert aus: 22]
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 167
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/16/1556
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140760
 

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