| Ref. code: | C 0'1, 0/27, 82 |
| Title: | Der Dompropst zu Konstanz, die Zollikofer von Altenklingen und die Gemeinde Wagerswil einigen sich auf einen neuen Einzugbrief |
| Rechtsakt-Typ: | Einzugfestlegung |
| Überlieferungsform: | Original |
| Creation date(s): | 11/11/1688 |
| Ausstellungsdatum: | Uff Martini. |
| Aussteller: | Alexander Sigmund, Ruprecht und Paulus Zollikofer, Ulrich und Ulrich Vögeli |
| Adressat: | Gemeinde Wagerswil |
| Regest: | Alexander Sigmund, Pfalzgraf bei Rhein und Dompropst zu Konstanz sowie Grundherr zu Wigoltingen und dessen Gerichtsgebieten, Ruprecht und Paulus Zollikofer von und zu Altenklingen als Vogt- und Gerichtsherren zu Wagerswil sowie die ganze Gemeinde Wagerswil, vertreten durch Ulrich Vögeli, Sohn des Hans Konrad, und Ulrich Vögeli, Sohn des Michel, einigen sich auf einen neuen Einzugbrief. 1. Der Einzug wird für "ausländische" Personen mit Grundbesitz in der Gemeinde und für eingeheiratete Personen ohne gebührendes Anhalten bei der Gemeinde auf 40 fl. festgesetzt und der Verteilungsschlüssel angegeben; die Gemeinde soll zudem durch den Einziehenden verköstigt werden. 2. Einheiratende Frauen zahlen keinen Einzug. Allfällig vorhandene Kinder der Frau haben Gemeindenutzen. Stirbt der Mann, die Witwe heiratet einen auswärtigen Mann und beide wollen in der Gemeinde sesshaft sein, so haben beide auch je 40 fl. Einzuggeld zu bezahlen. 3. Männer als Ausburger, die in die Gemeinde heiraten, zahlen den Einzug. 4. Bei Heirat einer Frau mit einem Ausburger und Wegzug aus der Gemeinde verfällt das Burgrecht. 5. Handänderung von Gütern soll redlich abgewickelt und gefertigt werden. Die von Wagerswil haben das Zugrecht. Kauf und Verkauf von Hofgütern soll gemäss der Offnung erfolgen. Die Herrschaft Altenklingen darf einen Rebmann in die Gemeinde Wagerswil setzen, wo dieser auch Vieh halten darf. 6. Zu Lasten der Hintersässen werden jährlich Trieb- und Trattgeld für ein Pferd auf 30 xr., für ein Stück Vieh auf 24 xr. angesetzt. Ausbürger haben jährlich 4 xr. [6 xr.] bei Androhung des Verlustes des Bürgerrechtes zu bezahlen. 7. Änderungen bleiben vorbehalten. |
| Dorsualvermerk: | Burgrecht und einzug brieff der gemeindt Wagerschwilen |
| Beschreibstoff: | Pergament |
| Anzahl Blätter: | 2 |
| Format B x H in cm: | 66 x 35.5 + 5 Falz 65 x 34.5 + 5.5 Falz |
| Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | 1. Ausfertigung: 3 Siegel in gedrechselten Holzkapseln an Perg.-Streifen angehängt. Siegler: Dompropst, Ruprecht Zollikofer, Hans Jakob Zollikofer von und zu Altenklingen und dortiger Obervogt für die Gemeinde Wagerswil 2. Ausfertigung: 2 Siegel (das von Hans Jakob Zollikofer gut erhalten, das von Ruprecht Zollikofer beschädigt) in gedrechselten Holzkapseln an Perg.-Streifen angehängt, dasjenige des Dompropstes fehlt. Siegler: Dompropst, Ruprecht Zollikofer, Hans Jakob Zollikofer von und zu Altenklingen und dortiger Obervogt für die Gemeinde Wagerswil |
| Kommentar des Staatsarchivs: | Zwei nahezu identische Ausfertigungen; in der 2. Ausfertigung sind bei Art. 6 6 xr. anstelle von 4 xr. genannt. |
| Alte Signaturen: | 30/Dd/78 [30 korrigiert aus: 21] |
| Level: | Dokument |
| Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
| Mikrofilm-Nr. StATG: | MFP 12, 167 |
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Containers |
| Number: | 1 |
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Usage |
| End of term of protection: | 11/11/1708 |
| Permission required: | Keine |
| Physical Usability: | uneingeschränkt |
| Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140210 |
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