C 0'1, 0/27, 75 Hans Germann ersetzt der Herrschaft Altenklingen ein von seinem Vater irrtümlich verkauftes und zu den Lehensgütern gehörendes Stück Acker, 1643.01.24 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/27, 75
Title:Hans Germann ersetzt der Herrschaft Altenklingen ein von seinem Vater irrtümlich verkauftes und zu den Lehensgütern gehörendes Stück Acker
Rechtsakt-Typ:Bescheinigung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1/24/1643
Aussteller:Hans Germann
Adressat:Diethelm Hegner
Regest:Hans Germann, sesshaft zu Wagerswil, erklärt, dass sein Vater Erhard Germann 1/2 Juchart Ackerland auf der Buochen an Meister Hans Stadler, den Scherer zu Hefenhausen, verkauft habe, jedoch ohne zu wissen, dass dieses Stück zu seinem eigenen, von der Herrschaft Altenklingen verliehenen Erblehenhof gehöre, weshalb er mit dem Obervogt Diethelm Hegner sich vereinbart habe, als Ersatz dafür 1 Juchart Weieracker als Lehengut einzusetzen
Dorsualvermerk:Ursprüngliche Notiz: "Bekandnuss von Hans German zuo Wagerschwillen für 1 juchart ackher der Wiger acker genant, so er in seine lechen zethon versprochen anno 1643".
Spätere Notiz: "Diser juchart aker ist anno 1644 in den lehenbriff einverlaibt worden".
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:31 x 20 + 4 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Gut erhaltenes Siegel in gedrechselter Holzkapsel an Perg.-Streifen angehängt. Siegler: Heinrich Holzhalb, des Rats von Zürich und Obervogt zu Weinfelden
Alte Signaturen:30/C/73 [30 korrigiert aus: 21]
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 167
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:1/24/1663
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=140203
 

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