C 0'1, 0/27, 59 Der Eidg. Landvogt schützt die Rechte der Gerichtsherren von Altenklingen am Enzenhof zu Wagerswil, 1573.03.10 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/27, 59
Title:Der Eidg. Landvogt schützt die Rechte der Gerichtsherren von Altenklingen am Enzenhof zu Wagerswil
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):3/10/1573
Ausstellungsdatum:An Zinstag nach dem sontag Judica in der fasten.
Aussteller:Ludwig Tschudi von Glarus
Adressat:Albrecht Brümsy
Regest:Ludwig Tschudi von Glarus, Landvogt im Thurgau, bestätigt Albrecht Brümsy, Gerichtsherr zu Altenklingen, dessen Rechte aufgrund eines früheren Urteilsbriefes und schützt ihn vor den Antwortern. Der Enzenhof zu Wagerswil war Brümsy heimgefallen und zuerkannt worden; alleine etliche wollten ihm Eintrag tun, weshalb diese vor den Landvogt zitiert worden waren. Da diese sich jedoch rechtlich nicht mit Brümsy einlassen wollten, drang Brümsy auf Bestätigung seiner Rechte.
Dorsualvermerk:Ausstellernotiz: "Albrecht Brümbsis".
Spätere Notiz: "1573 Dienstag [Symbol] nach Judica. Urtaill brieff auss Frowenfeld. Confirmiert dass urtell anno 1572 zu Wigoltingen ergangen, namblich dass des Enzen hoff den Brümbsy widerumb zufallen solle".
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt und mit Papierbl. belegt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:30/C/58 [30 korrigiert aus: 21]
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 167
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/10/1593
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=139634
 

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