Kommentar des Staatsarchivs: | Die abgelösten bzw. ungültigen Urkunden umfassten einst an die hundert Nummern und sind im Urkundenregister von 1724 in einer eigenen Trucke verzeichnet. Die meisten dieser Urkunden betrafen Schuldscheine und Verpflichtungen der Vorgänger der Zollikofer auf Altenklingen, die bis 1588 von den neuen Besitzern systematisch abgelöst wurden. Mit Ausnahme der achtzehn in diesem Dossier aufgeführten Urkunden ist dieser Bestand heute nicht mehr erhalten, und er muss schon vor Ende des Ancien Régime aufgelöst worden sein. Es fehlen heute die Nrn. 39/A/4, 39/A/5, 39/A/7, 39/A/8, 39/A/9, 39/A/10, 39/A/11, 39/A/12, 39/A/13, 39/A/15, 39/A/16, 39/A/18, 39/A/19, 39/A/20, 39/B/21, 39/B/22, 39/B/23, 39/B/24, 39/B/25, 39/B/26, 39/B/28a, 39/B/28b, 39/B/29, 39/B/30, 39/B/31, 39/B/32, 39/B/33, 39/B/35, 19/B/36a, 39/B/37, 39/B/39, 39/B/40, 39/B/41, 39/B/42, 39/B/43, 39/B/44, 39/B/45, 39/B/47, 39/B/49, 39/B/50, 39/C/51, 39/C/52, 39/C/53, 39/C/54, 39/C/55, 39/C/56, 39/C/57, 39/C/58, 39/C/59, 39/C/61, 39/C/62, 39/C/63, 39/C/65, 39/C/66, 39/C/69, 39/C/70 bis und mit 39/C/91 sowie 39/C/93. Da diese heute fehlenden Nummern als endgültig verloren betrachtet werden müssen, sind sie im StATG nicht durch Stellvertreter markiert. |