C 0'1, 0/21, 51 Eidgenössisch vermittelter Vertrag zur Neufestlegung der Neugrützehnten zwischen dem Domstift Konstanz und der Herrschaft Altenklingen, 1619.04.12 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/21, 51
Title:Eidgenössisch vermittelter Vertrag zur Neufestlegung der Neugrützehnten zwischen dem Domstift Konstanz und der Herrschaft Altenklingen
Rechtsakt-Typ:Übereinkunft
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):4/12/1619
Aussteller:Domdekan, Senior und Domkapitel von Konstanz, Daniel Zollikofer
Regest:Domdekan, Senior und Domkapitel von Konstanz als Klaustralherren der Pfarrei Wigoltingen sowie Daniel Zollikofer von und zu Altenklingen auch als Lehensträger für Joachim Zollikofer geben eine Erläuterung über den strittigen Neugrützehnten im Kilchsberg der Pfarrei Wigoltingen über einen von den VII den Thurgau regierenden Orten zu Baden ergangenen Abschied von 1618 Juli 21.
Der Neugrützehnt zu Illhart von 56 Jucharten 3 Vierling, zu Lamperswil von 10 Jucharten und zu Wigoltingen von 17 1/2 Jucharten Ackerfeld nebst 3 Mannmad Wiese soll dem Domkapitel zustehen. Der Neugrützehnt zu Engwang von 10 1/2 Jucharten, zu Uetwilen von 15 Jucharten, zu Lamperswil von 10 Jucharten, zu Wagerswil von 32 Jucharten Ackerfeld nebst 8 Manngrab Reben soll an die Zollikofer fallen. Wenn aber an den gen. Orten sowie zu Raperswilen, Helsighausen, Dangwang und Gill[hof], Hinterhomburg, Büren, Müllberg, Sonterswil, halb Wäldi und anderswo seit sechs Jahren Neugrüte gemacht wurden oder fernhin gemacht werden, soll der Zehnten daraus hälftig geteilt werden, die Güter jedoch in einem Urbar verzeichnet werden. Als Entschädigung für die Appellationskosten des Domkapitels sollen die Zollikofer jährlich als Zehntquart von Uetwilen statt je 10 Viertel Kernen und Hafer und 5 Batzen nun neu je 3 Mütt Kernen und Hafer und 5 Batzen geben.
Dorsualvermerk:[Ältere Notiz radiert]. Anno 1619. 12. Apr. Und hat die herrschafft Altenklingen dem thumbcapitell wegen des zehent quart Uttwilen künfftig jahrlich zu zinsen:
3 mutt kernen.
3 mutt haber.
5 batzenan gelt.
Dieses quart zehenden wegen hat man kein lehen zu emp[fangen].
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:44 x 26.5 + 6 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:2 gut erhaltene Siegel in gedrechselten Holzkapseln an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: die beiden Aussteller
Alte Signaturen:20/C/47; ursprüngliche Signatur: Nr. 143
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 162
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/12/1639
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123838
 

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