C 0'1, 0/21, 9 Verfahren gegen Bauern von Wigoltingen, die dem Landenberger den Neugrützehnten verweigern, 1553.03.22 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/21, 9
Title:Verfahren gegen Bauern von Wigoltingen, die dem Landenberger den Neugrützehnten verweigern
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:[Frauenfeld]
Creation date(s):3/22/1553
Ausstellungsdatum:uff mitwuch vor unser lieben Frowen tag jrer verkündung jn der vasten
Aussteller:Martin Degen
Adressat:Inhaber des Kelnhofes und des Widumhofes, Hans Ulrich von Landenberg
Regest:Martin Degen (Tägen), des Rats zu Schwyz und Landvogt im Thurgau, urteilt im Streit um den Zehntenbezug von Neugrüten zu Wigoltingen zwischen den Inhabern des Kelnhofes und des Widumhofes einerseits und Hans Ulrich von Landenberg zu Altenklingen auch im Namen seiner Brüder Michel, Albrecht und Gabriel und Meister Jörg, Prädikant zu Wigoltingen, anderseits, dass die Kelnmeier und Widmer zu Wigoltingen "lut miner vorgesprochnen urtail nütz darbracht haben". Die Kelnmeier und Widmer wollen appellieren. Die Kläger versuchten mit Klaus Schmid, Lenz Fehr (Fer) und Hansenbub Gyger als Zeugen nachzuweisen, dass von deren Höfen der Neugrützehnten dem Kelnhof dienen soll, ungeachtet der Verleihung des [Johann Melchior] von Bubenhofen. Sie seien keine Neugrützehnten zu geben schuldig. Seit Menschengedenken sei dieser nicht angesprochen worden. Falls ihnen "an dem zächenden abgang begegnete unnd sy den ufgesetzten schwären zins" (genannt sind 55 Mütt Kernen, 66 Mütt Hafer, 7 fl. und 20 Hühner jährlich) ab dem Kelnhof und Widumhof entrichten müssten, könnten sie sich auf den Höfen nicht mehr halten. Sie würden es jedoch nicht hindern, falls von Neugrüten auf dem Strussenhof, "so der pfarr zächenden gäb unnd in gmain wiercken gemacht wären", Zehnten genommen würden, da sie daran keine Ansprache hätten. Die Gegenpartei bestreitet die Kleinheit von Kelnhof und Widumhof; deren Inhaber dürften sich über deren Ertrag nicht beklagen. Die Zehnten seien von den Klägern eingezogen worden und es sei deshalb das "rächt, mit dem gegentail ze bruchen", angewendet worden. Es wird darauf beharrt, den Neugrützehnten in der ganzen Pfarrei Wigoltingen einzuziehen. Die Kelnmeier appellieren an die Tagsatzung.
Dorsualvermerk:Notiz des Ausstellers: "Herrn von Landenbärg".
Spätere Hand: "Nüwgrüt".
Hand des Archivars des 18. Jh.: "Anno 1553. Frowenfelder spruch die nüwgrüt betreffend, im kilchsperg Wogoltingen".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, mit Kordel geheftet
Anzahl Blätter:6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt, mit Papierblatt belegt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:20/A/10
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 161
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/22/1573
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123709
 

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