C 0'1, 0/21, 2 Der Klaustralherr von Wigoltingen spricht Ulrich von Landenberg die Hälfte der Neugrützehnten als Erblehen zu, 1551.07.01 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/21, 2
Title:Der Klaustralherr von Wigoltingen spricht Ulrich von Landenberg die Hälfte der Neugrützehnten als Erblehen zu
Rechtsakt-Typ:Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/1/1551
Aussteller:Johann Melchior von Bubenhofen
Regest:Johann Melchior von Bubenhofen, Kantor und Domherr von Konstanz sowie Propst von St. Stephan in Konstanz und auch Klaustralherr zu Wigoltingen, erklärt, dass er mit Ulrich von Landenberg zu [Alten-] Klingen sich abgesprochen habe, dieser solle zur Erhaltung der Neugrüte zu Wigoltingen, deren Zehnten trotz bisheriger Zugehörigkeit zum Klaustralbesitz von anderen eingezogen worden war, all das vorkehren, was ihn nützlich und gut dünke, wobei die Hälfte des Zehnten dem Ulrich von Landenberg als Erblehen nebst Zahlung des Erschatzes verliehen werden soll.
Dorsualvermerk:Anno 1551. Erster verglich wegen des newgrüth zu Wigoltingen. Dass soll mit einer gold krone, für anderthalb guld in münz gereith verehrschazt werden.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:41 x 21.5 + 6 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Beschädigtes und abgeschliffenes Siegel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:20/A/3
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 161
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/1/1571
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123702
 

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