C 0'1, 0/20, 46 Der eidg. Landvogt nimmt zum Streit zwischen Gerichtsherrschaft und Kirchgemeinde Stellung und schützt den Standpunkt der Gerichtsherren, 1700.04.30 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/20, 46
Title:Der eidg. Landvogt nimmt zum Streit zwischen Gerichtsherrschaft und Kirchgemeinde Stellung und schützt den Standpunkt der Gerichtsherren
Rechtsakt-Typ:Rezess
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):4/30/1700
Aussteller:Johann Jakob Schindler
Adressat:Aberle Hören und Mithaften, Herrschaft Altenklingen
Regest:Johann Jakob Schindler, des Rats von Glarus und Landvogt im Thurgau, erkennt im Streit zwischen Aberle Hören und Mithaften als Vertreter der Gemeinde Märstetten einerseits und der Herrschaft Altenklingen, dass es beim Vergleich des Landvogts von Beroldingen verbleiben solle, zumal nicht erwiesen sei, ob das von Seckelmeister Waser (+) aufgesetzte Projekt von der Gemeinde angenommen worden sei. Der Herrschaft bleibt es unbenommen, solche Leute aus der Gemeinde zu strafen, die "hierwider gehandlet" haben.
Dorsualvermerk:Anno 1700. Recess.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Rezess unterzeichnet von der Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau.
Alte Signaturen:19 [korrigiert aus 14]/C [durchgestrichen: B]/41
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 161
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/30/1720
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123635
 

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