C 0'1, 0/20, 17 Urteil des Landvogts in den diversen Streitfällen zwischen Eberhard Brümsy und Kirchgenossen bzw. der Gemeinde von Märstetten, 1561.05.24 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/20, 17
Title:Urteil des Landvogts in den diversen Streitfällen zwischen Eberhard Brümsy und Kirchgenossen bzw. der Gemeinde von Märstetten
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:[Frauenfeld]
Creation date(s):5/24/1561
Ausstellungsdatum:an dem hailligen abend zu Pfingsten
Aussteller:Hans Wegmann
Adressat:Eberhard Brümsy, Jakob uss der Ow, Michael Landmann und Ulrich Hess
Regest:Hans Wegmann (Wägmann), des Rats von Zürich und Landvogt im Thurgau, urteilt zwischen Eberhard Brümsy, Gerichtsherr zu Altenklingen, einerseits und Jakob uss der Ow, Michael Landmann und Ulrich Hess, alle drei als Anwälte der Gemeinde Märstetten, anderseits in nochmaliger aber vorbehaltener erster Klage, dass es bei den Urkunden betr. Pfarrpfründe zu Märstetten verbleiben solle. Anlässlich einer Neuwahl eines Prädikanten soll diesem eine Probepredigt zugestanden werden. Findet die Gemeinde Gefallen am Prädikanten, so soll er dem Besitzer der Herrschaft Altenklingen als Kollator präsentiert werden, der ihn dann mit der Pfarrpfründe belehnen wird. Gemäss Vertrag zwischen Lehenherrn, Gemeinde Märstetten und Domstift Konstanz hätten die je 6 Mütt Kernen und Hafer aus dem grossen Zehnten wie bisher dem Priester zuzufallen. Kernen, die von etlichen Leuten entwendet wurden, sollen zuhanden des Eberhard Brümsy wieder an den Ort gebracht werden, wo sie genommen wurden und wegen des Frefels "der grafschafft in ir gnad und straff ston".
Dorsualvermerk:Anno 1561. An pfingstabendt. Junckher Äberharten Brümsis gerichtsher zu Altenklingen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Formaler Beschrieb:Schrift abgeblasst
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:67.5 x 36 + 8.5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Etwas beschädigtes Siegel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: der Aussteller
Contains also:Papierkopie dieser Urkunde, 4 Blätter mit dem Dorsualvermerk: "Junckher Albrechten Brümsis gerichtshern zu Altenklingen. Coppey eines urtell brieffs von dem landtvogt Hanss Wägman betrifft 6 mut kernen und 6 mut haber, für die pfarrpfrund zu Märstetten. Am pfingst abendt".
Kommentar des Staatsarchivs:Schrift auf der Pergamenturkunde verblasst.
Verweise:s. Urkunde von 1561 Mai 19
Alte Signaturen:19 [korrigiert aus 14]/A/16
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 161
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:5/24/1581
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123606
 

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