C 0'1, 0/20, 13 Gütliche Beilegung des Streits um die Neugrüt-Zehnten u.a. zwischen den Gerichtsherren von Altenklingen bzw. der Gemeinde Märstetten einerseits und der Dompropstei Konstanz andererseits, 1560.06.10 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/20, 13
Title:Gütliche Beilegung des Streits um die Neugrüt-Zehnten u.a. zwischen den Gerichtsherren von Altenklingen bzw. der Gemeinde Märstetten einerseits und der Dompropstei Konstanz andererseits
Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/10/1560
Ausstellungsdatum:uff möntag nach dem sontag Trinitatis
Aussteller:Domdekan und Domkapitel von Konstanz, Eberhard Brümsy, Hans Burgenmaister, Michel Landmann, Hans Zuber und Ulrich Hess, Jakob us der Aw und Hans Mayer
Regest:Domdekan und Domkapitel von Konstanz einerseits und Eberhard Brümsy als Besitzer von Schloss und Herrschaft Altenklingen und als Gerichtsherr sowie Kollator der Pfarrpfründe zu Märstetten, sowie Hans Burgenmaister gen. Heintzmann, Michel Landmann (Landtman), Hans Zuber und Ulrich Hess zu Märstetten, Jakob us der Aw zu Boltshausen und Hans Mayer von Wald als Vertreter von Gemeinde und Kirchgenossen der Pfarrkirche zu Märstetten anderseits, die wegen des Neugrützehnten zu Märstetten schon vor Landvogt und Tagsatzung im Recht gestanden hatten, einigen sich in verschiedenen Artikeln darüber. Das Domkapitel verbleibt im Besitz von grossem und kleinem Zehnten. Ältere Verträge, welche diesem Vertrag zuwider sind, sollen aufgehoben sein. Neugrützehnten gehören vollständig dem Domkapitel. Dagegen erhält die Herrschaft Altenklingen jährlich je 6 Mütt Kernen und Hafer, die zum Unterhalt eines Priesters in Märstetten vorgesehen werden können. Das Domkapitel zahlt an die erlittenen Kosten der Herrschaft Altenklingen und der Gemeinde Märstetten 300 fl.
Dorsualvermerk:Ältere Hand: "Diser brieff gibt bricht wie der neüw gricht zehendt seye von der herschafft ledig erkaufft und in allweg desselben mit den thumherren und ganzen kilchspreng verglichen worden. Im 1560. jar".
Jüngere Hand: "Die pfarrpfrund und colatur Märstetten betreffend".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:70.5 x 42 + 8 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Die 3 Siegel an Pergamentstreifen angehängt, jenes des Domkapitels beschädigt, jenes des Brümsy als kleine Reste in gedrechselter Holzkapsel, das des Galati in gedrechselter Holzkapsel gut erhalten. Siegler: Domkapitel, Eberhard Brümsy, Melchior Galati, des Rats von Glarus und Landvogt im Thurgau
Contains also:Kopie dieser Urkunde, 4 Papierblätter, geheftet, nicht besiegelt; alte Signatur: 19 [korrigiert aus 14]/A/13c; ursprüngliche Signatur: Nr. 26, 44 oder 41 [durchgestrichen]. Alte Dorsualnotiz: "1560 Montag [Symbol] nach Trinitatis. Coppey des vertrags zwyschend dem thumcapittell unb der neuw greuth halben zu Merstetten".
Alte Signaturen:19/A/13
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 161
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/10/1580
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123467
 

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