C 0'1, 0/18, 16 Entscheid der Tagsatzungsgesandten im Konflikt um die Teilung von Lehnsgütern des Landenbergers in Lamperswil, 1549.07.04 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/18, 16
Title:Entscheid der Tagsatzungsgesandten im Konflikt um die Teilung von Lehnsgütern des Landenbergers in Lamperswil
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch und eidgenössischer Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:[Baden]
Creation date(s):7/4/1549
Aussteller:Die versammelten gen. Tagsatzungsgesandten der X eidg. Orte
Adressat:Ulrich von Landenberg, Heini Hugelshofer und Lienhard Kappeller
Regest:Die versammelten gen. Tagsatzungsgesandten der X eidg. Orte urteilen zwischen den Brüdern Michel und Hans Ulrich von Landenberg im Namen ihres Vaters Ulrich von Landenberg einerseits und Heini Hugelshofer und Lienhard Kappeller, beide von Lamperswil, anderseits, heben die Urteile des Gerichts zu Lamperswil und des Landvogts im Thurgau auf und erklären, dass die beiden Lehenleute das Lehen des Hofes zu Lamperswil nicht verwirkt und sie bei ihrem Erblehen bleiben dürften. Sie sollen den Lehenhof in guten Ehren halten und nichts daraus verkaufen; ohne Wissen und Willen des Lehenherrn dürfe der Hof nicht weiter geteilt werden. Im Falle eines Verkaufs habe der Lehenherr ein Vorkaufsrecht.
Die Klage ging dahin, die Lehenleute würden den Hof nicht in Ehren halten, sie hätten 33 Jucharten Holz abgehauen und dieses verkauft oder verschenkt, zudem den Hof wider Lehensrecht geteilt und somit ihr Lehen verwirkt. Die Lehenleute verteidigen sich, die Abholzung sei schon vor über 30 Jahren geschehen; zudem habe der Bau von vier Häusern viel Holz gebraucht. Verkäufe und Teilungen seien mit Wissen des von Landenberg geschehen; Fertigungsbriefe seien von ihm besiegelt worden. Immer hätten sie ihren Lehenßins entrichtet.
Dorsualvermerk:Ursprüngliche Notiz: "Urtell brieff gegen den hoff Lamperschwillen".
2. Hand: "1549. Zu Baden ergangen".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:51 x 24.5 + 6 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Gut erhaltenes Siegel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: Gilg Tschudi, des Rats zu Glarus und Landvogt zu Baden
Kommentar des Staatsarchivs:Kein Hinweis in den Eidgenössischen Abschieden 1549-1555.
Die Urkunde wurde (wegen ihres Siegels) in der Ausstellung "Tschudi, Aegidius - wer? Ein Glarner Multitalent 1505-1572" 2.4.-30.10.2005 im Freulerpalast in Näfels ausgestellt.
Verweise:Martin Salzmann, Heimfall eines verwirkten Lehens? Motive und Hintergründe zu einem Prozess aus dem Thurgau des 16. Jahrhunderts, in: FS für Claudio Soliva, Zürich 1994, S. 233-252.
Alte Signaturen:16/B/14; ursprüngliche Signatur: Nr. 98
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 160
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/4/1569
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123290
 

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