C 0'1, 0/16, 3 Erläuterung über den Einzug von Ortsfremden nach Illhart, 1644.08.12 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/16, 3
Title:Erläuterung über den Einzug von Ortsfremden nach Illhart
Rechtsakt-Typ:Übereinkunft und Bekräftigung alter Satzungen
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/12/1644
Aussteller:David und Kaspar Zollikofer
Regest:David und Kaspar Zollikofer von und zu Altenklingen erklären, dass sie sich mit der Gemeinde Illhart über den Einzug verglichen haben, die vorgebracht hätte, dass fremde Güter in der Gemeinde aufkaufen und andere auch einheiraten würden.
1. Wer Güter in Illhart auf irgend eine Weise erwirbt und mit Bewilligung von Herrschaft und Gemeinde nach Illhart zieht, hat diesen als Einzug 40 fl. (hälftig aufzuteilen) zu zahlen.
2. Inhalt wie in Art. 2 der Urkunde von 1595 April 22.
3. Bei Verheiratung eines Ausburgers mit einer Frau in Illhart soll der Gemeinde bei seinem Einzug 40 fl. zahlen.
4. Inhalt wie in Art. 4 der Urkunde von 1595 April 22.
5. Im Falle der Belehnung eines fremden Nicht-Bürgers mit Gütern zu Illhart durch einen Einwohner soll dieser, falls die Erlaubnis des Einzuges umgangen wird, mit 10 fl. an die Gerichtsherren bestraft werden. Ansonsten soll das Satzgeld von Belehnten wie von anderen Hintersässen in der Gemeinde entrichtet werden.
6. Inhalt wie in Art. 5 der Urkunde von 1595 April 22.
7. Die Gemeinde Illhart soll in Holz und Feld gebieten und verbieten und Übertretungen bis zu 3 ß ahnden.
8. Inhalt wie in Art. 6 der Urkunde von 1595 April 22.
Dorsualvermerk:Ältere Hand: "Inzug brieff der gemeindt zuo Ylhart, erneüwert anno 1644. 12. Aug.".
Jüngere Hand: "Diser brieff handlet auch von der zugs grechtigkeit, und dass eine gemeind zu Ilhart die gebott in holtz und wald an 3 ß anzulegen hat.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Formaler Beschrieb:Mit altem Wasserschaden, Knickstellen mit Papierstreifen alt unterlegt, Textbeeinträchtigung
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:51 x 39 + 5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:3 gut erhaltene Siegel in gedrechselten Holzkapseln an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: David und Kaspar Zollikofer, Johann Friedrich von Landenberg zu Salenstein und Hard
Alte Signaturen:15/A/4
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 159
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:8/12/1664
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123255
 

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