C 0'1, 0/16, 1 Erläuterung über den Einzug von Ortsfremden nach Illhart, 1520.11.27 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/16, 1
Title:Erläuterung über den Einzug von Ortsfremden nach Illhart
Rechtsakt-Typ:Übereinkunft
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):11/27/1520
Ausstellungsdatum:uff zinstag nechst nach sant Katterina tag
Aussteller:Hans von Landenberg, Konrad Gyger, Hans Fehr und Hans Kumelin
Regest:Hans von Landenberg zu Altenklingen sowie Konrad Gyger, Hans Fehr (Fer) und Hans Kumelin namens der Gemeinde von Illhart geben gemeinsam eine Erläuterung (lutterung) über den Einzug nach Illhart.
1. Das Einzugsbegehren eines Fremden soll vor den Inhaber der Herrschaft und vor die versammelte Gemeinde von Illhart gebracht werden, welche sich darüber einigen sollen. Das Einzuggeld von 4 fl. soll hälftig geteilt werden.
2. Zieht ein "insess" nach Verkauf seiner Güter aus und zieht später wieder zu, so hat er ebenfalls das ganze Einzuggeld zu entrichten.
3. Bei Einheiratung und Zuzug eines Fremden nach Illhart soll der halbe Einzug, bei Verheiratung der Frau nach auswärts und späterem Zuzug der Eheleute der ganze Einzug entrichtet werden.
4. Ein Lehenmann ausserhalb des Dorfes, welcher der Herrschaft und Gemeinde genehm ist, soll bei seinem Einzug den ganzen Betrag zahlen.
5. Bei Weg- und erneutem Zuzug soll nur derjenige den Einzug entrichten, der kein väterliches oder mütterliches Erbgut mehr im Dorf besitzt.
6. Falls jemand ohne Wissen von Gemeinde und Herrschaft Fremde "zu huss lütt" annehme, habe dieser allein schon als Strafe den Betrag eines ganzen Einzuges zu zahlen.
Dorsualvermerk:1. Anno 1520. Inzugs brieff des dorffs Ilhart.
2. Ältere Hand: "Inzug Ilhartt". Jüngere Hand: "Anno 1520. Inzug brieff des dorfs Ilhart".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:1. 58 x 24 + 3 Falz, 2. 52.5 x 26.5 + 2 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:1. 2 beschädigte Siegel an Pergamentstreifen angehängt, 2. 2 Siegel ehemals an Pergamentstreifen angehängt (nur noch Fragment des Siegels von Hans von Landenberg). Siegler: Hans von Landenberg, Nikolaus Friedrich Heidenheimer (Haindenhainer) zu Klingenberg (Beiliegend: ein weiteres rotes Wachssiegel mit zwei Wappenschildern, das aber nicht zu diesen Urkunden gehört, ist zu der Siegelsammlung des StATG gelegt worden.)
Kommentar des Staatsarchivs:2 Ausfertigungen.
Alte Signaturen:15/A/2
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 159
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:11/27/1540
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=123253
 

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