C 0'1, 0/9, 25 Martin Germann erhält einen Hof zu Altenburg als Erblehen, 1704.11.27 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/9, 25
Title:Martin Germann erhält einen Hof zu Altenburg als Erblehen
Rechtsakt-Typ:Belehnung und Bürgschaft
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Altenklingen
Creation date(s):11/27/1704
Aussteller:Tobias Zollikofer, Martin Germann
Regest:Tobias Zollikofer, Obervogt der Herrschaft Altenklingen, einigt sich mit Martin Germann zu Wald, dem der Obervogt den Lehenhof zu Altenburg zu Erblehen gibt. Diesen haben während sechs Jahren die Gebrüder Spyri zu Wald als Schupflehen innegehabt samt der Wasserwiese und Ackerfeld im Umfang von 9 Jucharten, ehemals zum Euggelberg gehörend. Martin Germann verspricht, 500 fl. Ehrschatz zu zahlen, verteilt auf 5 Jahre nebst Zins, und jährlich je 5 Mütt Kernen und Hafer, 7 fl., 100 Eier und 5 Hühnlein nach Lehensbrauch zu entrichten. Dessen Mutter Rosina Nuoffer bürgt für ihren Sohn.
Dorsualvermerk:1704. Verglich mit Martin Germann und seiner mutter, zu Wald, wegen des gutts zu Altenburg, und Öckhelberg.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unterschrift: Martin Germann und Mutter
Alte Signaturen:8/B/24
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 157
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:11/27/1724
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=122841
 

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