C 0'1, 0/8, 9 Streit um Wasserentnahme von den Bommerweihern bei Trockenheit, 1596.04.28 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/8, 9
Title:Streit um Wasserentnahme von den Bommerweihern bei Trockenheit
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/28/1596
Aussteller:Sebastian Büeler
Adressat:Die Inhaber der drei Mühlen zu Ellighausen, Mannenmühle und Altenklingen und Bürgermeister und Rat von Konstanz namens des Spitals an der Marktstätte
Regest:Sebastian Büeler, des Rats und alt Seckelmeister von Schwyz sowie Landvogt im Thurgau, urteilt zwischen den Inhabern der drei Mühlen zu Ellighausen (Adlickussen), Mannenmühle und Altenklingen einerseits und Bürgermeister und Rat von Konstanz namens des Spitals an der Marktstätte anderseits, da die Müller währen der Trockenheit im Sommer und Winter das Recht beansprucht hätten, Wasser aus den Bommer Weihern durch einen eigens gelegten "malstrümpfel" zu nehmen und auf ihre Mühlen zu richten, wozu die Müller jederzeit den Zugriff zum Schlüssel beanspruchten, was ihnen von der Gegenpartei bestritten wurde. Das Urteil geht dahin, dass in beiden Weihern zwei verschiedene "malkenner" gelegt werden, so dass man von jedem Weiher 1 1/2 Schuh oder 18 Zoll ablaufen lassen könne; allein bei Trockenheit sollten die Müller das Wasser mit Einschränkung nützen können. Für solche Fälle müssten alle drei Müller über die Wassernutzung übereinkommen, und erst dann dürfe der bei Baumann oder Bannwart hinterlegte Schlüssel zur Öffnung der "malstrümpflen" gebraucht werden. Die Müller sollten, im Falle dem Spital Schaden am Fischbestand erwachse, Tröstung im Thurgau und nicht in der Stadt Konstanz geben. Zur Tröstung und Wärschaft werden die drei Mühlen samt Zubehör eingesetzt. Das Spital darf einen oder beide Weiher trockenlegen, jedoch solle man dem Wasser "sin rechten gangen lassen".
Dorsualvermerk:Urtell brieff betreffend die zwey weyer zu Bommen ... [stark abgegriffen].
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:41.5 x 30 + 4.5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel an Pergamentstreifen angehängt (teilweise ab). Siegler: der Aussteller mit seinem eignen Siegel
Alte Signaturen:7/A/10
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 157
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/28/1616
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=122598
 

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