C 0'1, 0/6, 140 Der eidg. Landvogt entscheidet im Grenzkonflikt zwischen Altenklingen und dem Stift St. Johann in Konstanz als Inhaber der Gerichtsherrschaft Lipperswilen, 1711.03.23 (Dokument)

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Ref. code:C 0'1, 0/6, 140
Title:Der eidg. Landvogt entscheidet im Grenzkonflikt zwischen Altenklingen und dem Stift St. Johann in Konstanz als Inhaber der Gerichtsherrschaft Lipperswilen
Rechtsakt-Typ:Rezess
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):3/23/1711
Aussteller:Johann Jakob Heinrich
Adressat:Herrschaft Altenklingen, Stift St. Johann von Konstanz
Regest:Johann Jakob Heinrich, des Rats von Zug und Landvogt im Thurgau, erklärt auf die Klage der Herrschaft Altenklingen gegen das Stift St. Johann von Konstanz als Besitzer des Gerichts Lipperswilen, dass dieses Gericht bis zu einem gütlichen Vergleich auf den Gütern jenseits des Schwarzenbachs gegen die Herrschaft Altenklingen hin nichts mehr vorkehren dürfe. Schon zweimal hatte die Herrschaft Altenklingen eine Marchbereinigung aufgrund von Dokumenten von 1441 und 1585 vorgeschlagen; St. Johann hatte sich auf die Kaufurkunde von 1284 berufen, ohne diese jedoch vorzulegen.
Dorsualvermerk:Uhrkundt von dem landvogt Heinrich, das die grichtsh[erren] von Lipperschwil keine fertigung noch straffen ennet dem Schwerzenbach uben sollen, biss zu rechtl. auskleng der sach. 23. Mart. 1711.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt, mit Papierblatt belegt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:4/G/124
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 154
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/23/1731
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=121998
 

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