C 0'1, 0/6, 29 Unerlaubtes Fischen im Kemmenbach; Nachlieferung einer Urkunde, 1561.04.14 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/6, 29
Title:Unerlaubtes Fischen im Kemmenbach; Nachlieferung einer Urkunde
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/14/1561
Ausstellungsdatum:uff montag nach dem sontag Quasimodo
Aussteller:Heini Heer
Adressat:Eberhard Brümsy, Hans Knus
Regest:Heini Heer, Weibel zu Märstetten, urteilt auf die Klage des Eberhard Brümsy zu Altenklingen gegen Hans Knus von Märstetten, der dem Kläger 2 lb. als Busse für das Fischen im Chemibach aufgrund eines früher zu Märstetten ergangenen Urteils zahlen soll, der jedoch erst jetzt eine Kaufurkunde vorweisen kann, die angeblich nicht nur Güter, sondern auch den Bach im Kauf einschliesst, dahin, dass der Beklagte den Eid leisten soll, "das er im ersten rechtten nach dem brieff gestrengkt unnd das im der nitt hab werden mögen". Eberhard Brümsy legt Appellation ein.
Dorsualvermerk:Erste Hand: "Antreffende die Vischentz unnd ander undergäng." Spätere Hände: "Montag [Symbol] nach Sonntag [Symbol] Quasimodo". "Im Kemmen und Müsletzy(?). "Anno 1561".
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt (ab). Siegler: Lienhard Aman gen. Kappeller, Ammann zu Hefenhausen, mit seinem Amtssiegel. Unterschriften: Ulrich Scherer, Michel Landtmann.
Alte Signaturen:1/B/22; ursprüngliche Signatur: Nr. 7
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 153
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/14/1581
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=121775
 

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