C 0'1, 0/6, 14 Verbot des Baus neuer Mühlen in der Herrschaft Altenklingen, 1516.06.06 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:C 0'1, 0/6, 14
Title:Verbot des Baus neuer Mühlen in der Herrschaft Altenklingen
Rechtsakt-Typ:Zusicherung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/6/1516
Ausstellungsdatum:uff zinstag vor dem hailgen pfingstag
Aussteller:Jeronymus Stocker
Adressat:Hans von Landenberg
Regest:Hieronymus (Jeronimus) Stocker von Zug, Landvogt im Thurgau, gibt Hans von Landenberg zu [Alten-] Klingen auf dessen Bitte die Zusicherung, dass niemand in der Herrschaft [Alten-] Klingen eine neue Mühle errichten dürfe, zumal diese mit Mühlen wohl versehen sei. Den Anlass dazu hatte die Erbauung einer Mühle im Gericht des Gotteshauses Ittingen gegeben, was jedoch abgestellt wurde.
Dorsualvermerk:Diser brieff vermag(,) das kainer kain mül in der herschafft Klingen on urlaupt machen sol.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: der Aussteller
Alte Signaturen:1/Aa/14; ursprüngliche Signatur: Nr. 12
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 12, 153
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/6/1536
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=121760
 

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