Ref. code: | Slg. 2.8.99/7, 4 |
Title: | Islikon, Hauptstrasse 15: Greuterhof von Osten |
Nebenmotive: | Laternenpaar vor dem Haupttor; Sand- bzw. Pflastersteinhaufen sowie aufgeschichtete Bodenplatten (?) neben dem Gebäude; Greuterhof-Scheune (Hauptstrasse 13; hinten links, angeschnitten). |
Creation date(s): | 1989 |
Entstehungszeitraum: Bemerkungen: | Datierung gemäss adressseitig eingedrucktem Jahreszahlvermerk. Der Greuterhof wurde ab 1775/76 als in sich geschlossene Gebäudegeviert mit Glockentürmchen neu erbaut und diente ab 1777 als Hauptsitz der vom innovativen Textilfabrikanten Bernhard Greuter (1745-1822) ins Leben gerufenen und später von dessen Söhnen Hans Conrad Greuter (1780-1829) und Ludwig Greuter (1774-1867) sowie weiteren Nachfahren weitergeführten Stofffärberei und Stoffdruckerei. Die Stilllegung des äusserst erfolgreichen und auch international ausgerichteten Pionierunternehmens erfolgte im Jahr 1885. Nach etlichen Besitzerwechseln und unterschiedlichen Nutzungskonzepten (Schreinerei, Wohnungen usw.) sollte der baulich vernachlässligte Greuterhof in den 1970er Jahren abgebrochen werden. 1978 erwarb ihn der Islikoner Unternehmer Hans Jossi (1928-2004) und richtete darin nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten (ab 1982) die "Stiftung Bernhard Greuter für Berufsinformation" ein. Heute (2018) dient der Gebäudekomplex als vielfältiges Begegnungszentrum mit Gaststätte, Telefonmuseum usw. |
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Bestellmöglichkeit: | Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs. |
Nachricht: | Nein. |
Autor(en): | Fotografie: Wepfer Hans-Ulrich (geb. 1938), Historiker und Amateurfotograf, Ermatingen. Herausgeber: Thurgauer Heimatschutz. |
Technik: | Vierfarbdruck nach Fotografie. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zwei Exemplare. |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären. |
Quickaccess: | Quickaccess03 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2009 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=911616 |
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