Ref. code: | Slg. 2.8.99/7, 3 |
Title: | Islikon, Hauptstrasse 15: Greuterhof von Südwesten |
Nebenmotive: | Palmengewächse in Holzbottichen vor dem Gebäude; drei Männer in Arbeitskleidung und mit Werkgeräten sowie alter Mann mit Ochsenpaar beim Pumprunnen vor der Greuterhof-Scheune (Hauptstrasse 13; vorne links, angeschnitten); Doppelwohnhaus Johann Bürgi (Hauptstrasse 19/21, hinten Mitte). |
Creation date(s): | between approx. 1930 and 1934 |
Entstehungszeitraum: Bemerkungen: | Mit nur teilweise lesbarem Poststempel vom (...?) 1934. Der Greuterhof wurde ab 1775/76 als in sich geschlossene Gebäudegeviert mit Glockentürmchen neu erbaut und diente ab 1777 als Hauptsitz der vom innovativen Textilfabrikanten Bernhard Greuter (1745-1822) ins Leben gerufenen und später von dessen Söhnen Hans Conrad Greuter (1780-1829) und Ludwig Greuter (1774-1867) sowie weiteren Nachfahren weitergeführten Stofffärberei und Stoffdruckerei. Die Stilllegung des äusserst erfolgreichen und auch international ausgerichteten Pionierunternehmens erfolgte im Jahr 1885. Nach etlichen Besitzerwechseln und unterschiedlichen Nutzungskonzepten (Schreinerei, Wohnungen usw.) sollte der baulich vernachlässligte Greuterhof in den 1970er Jahren abgebrochen werden. 1978 erwarb ihn der Islikoner Unternehmer Hans Jossi (1928-2004) und richtete darin nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten (ab 1982) die "Stiftung Bernhard Greuter für Berufsinformation" ein. Heute (2018) dient der Gebäudekomplex als vielfältiges Begegnungszentrum mit Gaststätte, Telefonmuseum usw. |
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Bestellmöglichkeit: | Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs. |
Nachricht: | Ja. |
Autor(en): | Ohne Angabe. |
Technik: | Schwarzweiss-Fotografie. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bildbegleitender Drucktext unten links: "Islikon."
Briefmarke entfernt. |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären. |
Quickaccess: | Quickaccess03 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1953 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=911596 |
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