BG 152, A 3.03.05/1 Mitteilung der Kommission zur Ablösung der Zehnten im Kanton Thurgau über die Ablösesumme für den von Rheinklingen dem Amt Stammheim geschuldeten Kleinen Zehnten, 1810.07.17 (Dossier)

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Ref. code:BG 152, A 3.03.05/1
Title:Mitteilung der Kommission zur Ablösung der Zehnten im Kanton Thurgau über die Ablösesumme für den von Rheinklingen dem Amt Stammheim geschuldeten Kleinen Zehnten
Rechtsakt-Typ:Mitteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):7/17/1810
Aussteller:Kommission zur Ablösung der Zehnten im Kanton Thurgau
Regest:Der Präsident der Kommission zur Ablösung der Zehnten im Kanton Thurgau teilt mit, dass die Besitzer der dem Amt Stammheim kleinzehnt-pflichtigen Güter gemäss dem Gesetz vom 24.09.1805 für die Ablösung den fünffachen Wert des Zehnten in Höhe von 19 fl 10 xr bezahlen sollen. Der Wert des kleinen Zehnten beläuft sich laut Kapital-Berechnung des grossen Zehnten vom 20.01.1806 in St. Gallen und nach Abzug des für den Heuzehnten ausgeschiedenen Kapitals auf jährlich 3 fl 50 xr.
Dorsualvermerk:Zehnd-Quittungen in(n)ert der Jahren 1805-1818
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.5 x 33
Kommentar des Staatsarchivs:Bestätigung der Entrichtung der Ablösesumme für den Kleinen Zehnten durch den Friedensrichter Brütsch von Kaltenbach in Höhe von 19 fl 10 xr sowie der Zinsen von 2 fl 21 xr durch den Präsidenten der Pfrundzehnt-Liquidationskommission vom 14.09. 1810.
Verweise:BG, A 3.03.05/2
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/17/1830
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=742609
 

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