Identifikation |
Ref. code: | BG 152 |
Title: | Rheinklingen (bis 30.06.2011) Standort: Staatsarchiv Thurgau, Frauenfeld |
Creation date(s): | 1546 - 2011 |
Level: | Abteilung |
Umfang |
Running meters: | 2.40 |
Number: | 23 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Bürgergemeinde Wagenhausen. Die Bürgergemeinden Kaltenbach, Rheinklingen und Wagenhausen hatten sich im Jahr 2011 zur Bürgergemeinde Wagenhausen zusammengeschlossen.
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Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | Ehemalige Ortsgemeinde TG, seit 1995 Politische Gemeinde Wagenhausen, 1798-2010 Bezirk Steckborn (ab 2011 Bezirk Frauenfeld). 1798-1995 Teil der Munizipalgemeinde Wagenhausen, 1838-1995 Ortsgemeinde. Rheinklingen ist ein ländliches Haufendorf unterhalb Stein am Rhein. 854 Richelinga, bis 1838 meist Reichlingen genannt. 1850 156 Einwohner; 1900 124; 1950 146; 1990 140. Hochmittelalterliche Besiedlung auf den Resten eines römischen Wachtturms auf dem Burstel am Rhein, gemäss der Grabung von 1996. Die Klöster Allerheiligen, Feldbach und Wagenhausen besassen im Mittelalter Höfe in Rheinklingen. 1315 vergabte Ulrich von Klingen seinen Besitz in Rheinklingen an das Kloster Sankt Georgen. Ab 1433 ist Rheinklingen als Teil der Vogtei Wagenhausen fassbar, die 1575-1798 der Stadt Stein am Rhein gehörte. Rheinklingen war stets nach Burg bei Stein am Rhein kirchgenössig. Die Vetterli von Rheinklingen treidelten bis im 19. Jahrhundert die sogenannten Ledinen von Diessenhofen nach Stein am Rhein. 1969 erwarb die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) 18 Hektare Land, um ein Atomkraftwerk bei Rheinklingen zu errichten, ab 1974 wurde das Projekt nicht weiter verfolgt. Die Gemeinde betrieb Acker-, Obst- und Weinbau und war in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts noch stark bäuerlich geprägt. 1980 waren 39% der in Rheinklingen wohnhaften Erwerbstätigen Pendler.
Literatur – Thurgauer Zeitung, 4.6.1970. – Raimann, Alfons; Erni, Peter: Die Kunstdenkmäler der Kantons Thurgau, Bd. 6: Der Bezirk Steckborn, Bern 2001, S. 435-438.
HLS 2001 (Erich Trösch)
Die Bürgergemeinde Rheinklingen erwuchs 1871 aus der alten Dorfgemeinde Rheinklingen. Nachdem in den 1990er-Jahren aufgrund einer Bestimmung der Kantonsverfassung vom 16. März 1987 der Gemeindedualismus im Thurgau aufgehoben und damit auch die Munizipalgemeinde Wagenhausen mit ihren Ortsgemeinden Kaltenbach, Rheinklingen und Wagenhausen per 1. Juni 1995 zur neuen Politischen Gemeinde Wagenhausen zusammengelegt worden waren, fusionierten per 2012 aufgrund von § 48 des Gesetzes über die Gemeinden vom 5. Mai 1999 auch die drei Bürgergemeinden Kaltenbach, Rheinklingen und Wagenhausen zur neuen Bürgergemeinde Wagenhausen.
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Bestandsgeschichte: | Im Zuge der Ausscheidung der Güter und Zuständigkeiten zwischen der alten Dorfgemeinde Rheinklingen, die das Bürgerprinzip verkörperte, und der seit 1798 nach und nach entstandenen Ortsgemeinde Rheinklingen, die dem Einwohnerprinzip folgte, wurden 1871 auch die Archivalien zwischen der Ortsgemeinde und der Dorfgemeinde (neu Bürgergemeinde genannt) geschieden. Die Binnengliederung des Archivs der Bürgergemeinde Rheinklingen nimmt auf dieses Stichjahr Bezug.
Da die Bürgergemeinde Rheinklingen keine Liegenschaften besass, wurde ihr Archiv nie in einem öffentlichen Gebäude, sondern stets bei den Bürgerpräsidenten, den Aktuaren und den Rechnungsführern aufbewahrt. Um 1863 erfolge eine Neuordnung; dabei wurde von Adam Wiedler ein Verzeichnis angelegt (datiert 22.01.1863).
Das Archiv der Bürgergemeinde Rheinklingen wurde dem Staatsarchiv am 21. Dezember 2010 von Bürgerpräsident Markus Fehr als Hinterlegung übergeben (Ablieferungsprokotoll 2010-053). Am 8. April 2013 kam eine Nachlieferung hinzu (Ablieferungsprotokoll 2013-026). Mit Vertrag vom 30.4./1.10.2013 schenkte die neue Bürgergemeinde Wagenhausen die Archive ihrer Vorgängergemeinden Kaltenbach, Rheinklingen und Wagenhausen dem Staatsarchiv zu unveräusserlichem Eigentum.
Nach der Übergabe des Archivs an das Staatsarchiv des Kantons Thurgau wurde der Bestand vom Dezember 2010 bis Januar 2011 sowie im Juli 2017 von Annkristin Schlichte, Urban Stäheli, Hannes Steiner neu geordnet und erschlossen.
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Direktübernahme von Provenienzstelle: | Ja.
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Inhalt und innere Ordnung |
Ordnung und Klassifikation: | Gemäss Registraturplan für Bürgergemeinden.
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
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Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG BG 152, */*
Quellenverzeichnis: StATG BG 152 Rheinklingen 1546-2011
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Sprachen: | Deutsch. |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2031 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=361283 |
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