BG 152, A 3.03.05/2 Bestätigung der Ablösung des kleinen Zehnten aus der Gemeinde Rheinklingen für das Amt Stammheim, 1810.09.14 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:BG 152, A 3.03.05/2
Title:Bestätigung der Ablösung des kleinen Zehnten aus der Gemeinde Rheinklingen für das Amt Stammheim
Rechtsakt-Typ:Bestätigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):9/14/1810
Aussteller:Kommission zur Ablösung der Zehnten im Kanton Thurgau
Regest:Die mit der Liquidation der Pfrundzehnt-Gefälle beauftragte Kommission des Kantons Thurgau bestätigt, dass der Friedensrichter Brütsch von Kaltenbach im Namen der Gemeinde Rheinklingen den kleinen Zehnten, der bisher an das Amt Stammheim fällig gewesen ist, gemäss dem Gesetz vom 24.09.1804 durch Zahlung der Auslösesumme von 19 fl 10 xr abgelöst habe und damit alle Rechtstitel und Ansprüche erloschen seien.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:22 x 35
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Mit Papier belegtes, aufgedrucktes Siegel; Stempelpapier
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/14/1830
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=742382
 

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