OG 78, 1.1/14 Gerichtlicher Vergleich zwischen der Bruderschaft zum Hohen Haus in Konstanz und der Gemeinde Ellighausen wegen der Einzäunung von Landparzellen und der dadurch verursachten Einschränkung des Trieb- und Trätrechts der Gemeinde, 1746.12.11 (Dossier)

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Ref. code:OG 78, 1.1/14
Title:Gerichtlicher Vergleich zwischen der Bruderschaft zum Hohen Haus in Konstanz und der Gemeinde Ellighausen wegen der Einzäunung von Landparzellen und der dadurch verursachten Einschränkung des Trieb- und Trätrechts der Gemeinde
Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Schwaderloh
Creation date(s):12/11/1746
Aussteller:Obervogt, Pfleger und Beamte des Raithegerichts
Regest:Die Bruderschaft zum Hohen Haus in Konstanz wünscht in ihrem Lehenshof zu Holzmannshaus Verbesserungen vorzunehmen und in der sogenannten Haldenzelg in Ellighausen einen Rebgarten in Ackerfeld umzuwandeln, einen Acker als Wiese mit einem Hag zu umgeben sowie eine weitere Parzelle der "Hauszelg" anzugliedern und einzuzäunen. Dagegen erhebt die Gemeinde Ellighausen Einspruch, die ihr Trieb- und Trätrecht in der Haldenzelg gefährdet sieht, und fordert einen richterlichen Spruch oder einen gütlichen Vergleich. Die beiden Parteien einigen sich darauf, je einen bevollmächtigten Ausschuss zu ernennen und einen Vergleich abzuschliessen. Dies geschieht am 03.11.1746 in Schwaderloh vor dem Raithegericht. Es wird vereinbart, dass die Bruderschaft zwei Juchart der sogenannten unteren Äckerlein einzäunen darf, wogegen sie sich verpflichtet, der Gemeinde Ellighausen Trieb- und Trätrecht zu gewähren, falls sie in Zukunft noch eine Einzäunung in der Haldenzelg vornimmt. Betreffend die Parzelle, die zur Hauszelg geschlagen werden soll, bietet die Bruderschaft den Auskauf des Trieb- und Trätrechts für 2 französische Dublonen oder 15 fl an, wogegen die Gemeinde auf jegliche Forderung des Trieb- und Trätrechts verzichtet. Der Vergleich wird von den Ausschüssen beider Seiten unterschrieben und von der Bruderschaft besiegelt. Der Obervogt des Raithegerichts besiegelt ihn mit dem Siegel des Raithegerichts.
Dorsualvermerk:Verglichs-Brief entzwüschend einer löbl(ichen) Priester-Bruderschaft zum Hochenhaus und einer ehrsamen Gemein Ailighausen wegen einigen Trib und Trätt auf der Holzmanshauser Hofs Haldenzelg.
N(umer)o 2. Verglich, betreffen Trieb- und Trät-Recht auf dem Holzman(n)shauser Hof von Seiten der Gemeinde Ellighausen mit einer löbl(ichen) Priester- und Bruderschaft v(on) Constanz d(e) d(ato) 11. Dez(em)b(e)r 1746.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:5
Format B x H in cm:21 x 33.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Mit Papier belegtes, aufgedrücktes Siegel an weiss-brauner Schnur
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:12/11/1766
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=713694
 

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