7'30, 50.13/1, 0 Die Kirchengemeinde Sulgen legt die Gründe für ihr Gesuch auf Untersuchung des Kirchensatzes in der Pfarrei Sulgen dar, 1809.01.26 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 50.13/1, 0
Title:Die Kirchengemeinde Sulgen legt die Gründe für ihr Gesuch auf Untersuchung des Kirchensatzes in der Pfarrei Sulgen dar
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Rechtsakt-Typ:Denkschrift
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Sulgen
Creation date(s):1/26/1809
Aussteller:Kirchengemeinde Sulgen und Berg
Adressat:Paritätischer Kirchenrat des Kantons Thurgau
Regest:Die Kirchengemeinde Sulgen legt die Gründe für ihr Gesuch auf Untersuchung des Kirchensatzes in der Pfarrei Sulgen dar und bemerkt, dass
- gemäss der Zessions-Urkunde vom 08.07.1359, mit der Bischof Heinrich von Konstanz die Pfarrei Sulgen dem St. Pelagius-Stift übertragen hat, alle Gefällle und Einkünfte, ausgenommen der Neukircher Zehnt, der Pastoralsorge der Pfarreien Sulgen und Berg zukommen sollen,
- schon 1359 drei Geistliche und ein zusätzlicher Leutpriester für die seelsorgerische Betreuung in Sulgen und Berg angestellt gewesen seien,
- das Kirchengut nach der Reformation beiden Konfessionen zugestanden habe,
- die Einkünfte angemessen und gerecht auf beide Kulte aufzuteilen seien, zumal Napeolon die beiden Kofessionen in der Schweiz gleichgestellt habe,
- die Behauptungen des Stifts, es sei Besitzer der Zehntrechte und könne frei darüber verfügen, nicht zutreffend seien,
- die Einkünfte, wie sie 1535 für die evangelische Pfarrei festgelegt worden seien, nicht mehr den heutigen Verhältnissen entsprächen,
- die Festlegung des Sulgischen Kirchenvermögens auf 1800 fl. im Jahre 1713 lediglich dazu gedient habe, ein Verhältnis des Landfriedens zwischen den Konfessionen herzustellen, der Zehnt aber dem Kirchenvermögen zugerechnet werden müsse,
- die Zahl der katholischen und evangelischen Geistlichen nicht im Verhältnis zur Zahl der jeweiligen Gläubigen stünde,
- das Stift lediglich das evanglische Pfarrhaus unterhalte, die evangelische Gemeinde jedoch die Hälfte der Kosten für den Kirchenunterhalt zu tragen habe,
- die seit 1635 den neugewählten evangelischen Pfarrern auferlegte Verpflichtung, sich mit 90 fl. und je einem Malter Dinkel und Hafer zu bescheiden, nicht bindend für deren Nachfolger sein könne,
so dass sich insgesamt eine Erhöhung der Zahl der evangelischen Geistlichen und eine Verbesserung des evangelischen Pfrundeinkommens aufdränge.
Dorsualvermerk:Memorial für die Kirchgemeinde Sulgen und Berg unterm 26ten Jenner 1809 datiert.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:6
Format B x H in cm:22.3 x 36.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unterschrift des Aktuars des paritätischen Kirchenrats, Häfeli. Im Original Unterschriften von Pfleger Johannes Altwegg, Steuerpfleger Jakob Schweizer und Gemeinderat Johannes Häberli.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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