7'30, 50.9/3 Der Kleine Rat des Kantons Thurgau weist das Kapitel des St. Pelagius-Stifts darauf hin, dass es bei der Annahme von Dienstboten und Lehnsleuten, die nicht schon in der Gemeinde ansässig sind, verpflichtet sei, den Gemeinderat zu informieren, damit dieser die betreffenden Personen zur

Archive plan context


Ref. code:7'30, 50.9/3
Title:Der Kleine Rat des Kantons Thurgau weist das Kapitel des St. Pelagius-Stifts darauf hin, dass es bei der Annahme von Dienstboten und Lehnsleuten, die nicht schon in der Gemeinde ansässig sind, verpflichtet sei, den Gemeinderat zu informieren, damit dieser die betreffenden Personen zur Hinterlegung ihrer Pässe und Papiere auffordern könne
Kommentar des Staatsarchivs:2 Bll. Papier; 21.6 x 35.4 cm. Dorsualvermerk: "Reg(ierun)gsrath. Gesäzl(iche) Verordnung hinsichtlich der An(n)nahme von Dienstbotten und Lehensleuten. 17ten April 1812". Zum Verschluss aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt und eigenhändige Unterschrift des Regierungspräsidenten (Joseph) Anderwert und des Staatsschreibers (Johann Heinrich) Hirzel.
Creation date(s):4/17/1812
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
    
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
  • DERIVAT_StATG_7-30__50-9___3_00002.tif
 

Usage

End of term of protection:4/17/1832
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=578947
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries