7'30, 50.7/6, 3 Die geistliche Regierung des Bistums Konstanz teilt dem Kapitel des St. Pelagius-Stifts auf seine entsprechenden Schreiben hin mit, dass sie sich nach Abtretung der Kollaturrechte an den Kanton Thurgau und in Anbetracht der dadurch fällig gewordenen Ablösesumme für die Existenz des

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Ref. code:7'30, 50.7/6, 3
Title:Die geistliche Regierung des Bistums Konstanz teilt dem Kapitel des St. Pelagius-Stifts auf seine entsprechenden Schreiben hin mit, dass sie sich nach Abtretung der Kollaturrechte an den Kanton Thurgau und in Anbetracht der dadurch fällig gewordenen Ablösesumme für die Existenz des Stifts und des Einkommens der jetzigen Stiftsmitglieder einsetzen werde.
Kommentar des Staatsarchivs:2 Bl. Papier; 20.2 x 33.2 cm. Dorsualvermerk: "Die hochbischöfl(iche) geistl(iche) Regierung schreibt, dass sie für die Fortdaur der Existenz des Stifts und des Einkom(m)ens ihr jezig Stiftsglieder sich nach Kräften verwenden werde. 11ten (Octo)b(er) 1810." Zum Verschluss aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Eigenhändige Unterschrift des Geistlichen Regierungspräsidenten und Generalvikars I(gnaz) H(einrich) v(on) Wessenberg-(Ampringen).
Creation date(s):10/11/1810
Preview:
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Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__50-7___6__3_00002.tif
 

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End of term of protection:10/11/1830
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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