7'30, 50.7/3 Die geistlichen Räte des Bistums Konstanz teilen dem St. Pelagius-Stift auf die Anfrage seines Kustos mit, dass bei Untersuchung der Kirchensätze oder bei sonstigen Ansprüchen auf Zehnten, Grundzinsen oder Liegenschaften, die gegenüber dem Stift erhoben würden, auf das bischöfliche Or

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Ref. code:7'30, 50.7/3
Title:Die geistlichen Räte des Bistums Konstanz teilen dem St. Pelagius-Stift auf die Anfrage seines Kustos mit, dass bei Untersuchung der Kirchensätze oder bei sonstigen Ansprüchen auf Zehnten, Grundzinsen oder Liegenschaften, die gegenüber dem Stift erhoben würden, auf das bischöfliche Ordinariat verwiesen werden solle.
Kommentar des Staatsarchivs:2 Bll. Papier; 20.9 x 33.2 cm. Dorsualvermerk: "Hochbischöfl(icher) Geistl(icher) Rath giebt dem v. Capit(el) eine Weisung, wie es sich bey einer allfälligen Untersüchung der Kirchensätzen zu benehmen habe. 30t(en) Ap(ril) 1810". Zum Verschluss aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Eigenhändige Unterschrift des Mitglieds der Geistlichen Regierung (Anton) Reiniger.
Creation date(s):4/30/1810
Preview:
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Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__50-7___3_00002.tif
 

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End of term of protection:4/30/1830
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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