Ref. code: | 9'3, 2 |
Title: | Personalwesen |
Kommentar des Staatsarchivs: | In 9'3, 2, finden sich die Personalakten der im Veterinäramt beschäftigten Personen sowie Unterlagen, die die vom Kantonsarzt beaufsichtigten Personen als Amtsträger betreffen. Akten, die bei der Ausübung ihres jeweiligen Amtes entstanden sind, liegen in der entsprechenden Abteilung. Da im Laufe der Jahre oder auch parallel verschiedene Amtsbezeichnungen verwendet wurden, seien diese kurz erklärt: Die Bezirkstierärzte (auch als Amtstierärzte bezeichnet) waren die ausführenden Organe des Kantonstierarztes in den Bezirken. Ihre Wahl erfolgte auf seinen Vorschlag per Regierungsratsbeschluss. Den Bezirkstierärzten oblag die Überwachung der seuchenpolizeilichen Massnahmen auf Bezirksebene, die unmittelbare Aufsicht über die Amtstätigkeit der Viehinspektoren und Wasenmeister, über Tiermärkte und -ausstellungen, über die regionalen Tierkörpersammelstellen und die Ställe gewerbsmässiger Viehhändler sowie die Aufsicht über die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren in ihrem Amtsbezirk. "Die Fleischkontrolleure (ältere Bezeichnung: Fleischschauer) kontrollierten unter der Leitung des Kantonstierarztes die Einhaltung der Vorschriften über das Schlachten und die Schlachtlokale sowie über den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren. Sie wurden von der Gemeinde gewählt; das Sanitätsdepartement musste die Wahl genehmigen. Voraussetzung für die Ausübung des Amtes war der Besuch eines Fleischschauerkurses und das Bestehen der Fleischschauerprüfung." Grosse Viehbestände (Rindvieh ab 250, Schweine ab 750, Hühner ab 6000 und Kaninchen ab 1000 Stück) waren ab Mai 1976 (Inkrafttreten der teilrevidierten eidg. Tierseuchenverordnung) einer besonderen seuchenpolizeilichen Aufsicht durch einen Kontrolltierarzt oder Bestandestierarzt unterstellt. Dieser wurde für jeden Tierbestand, unter Berücksichtigung eines Mitspracherechts des Tierhalters, vom Kantonstierarzt ernannt, der die fachtechnischen Weisungen erteilte und allfällige Wechsel genehmigen musste. Durch den Kantonstierarzt bestimmte Export-Kontrolltierärzte wurden seit April 1988 (Inkrafttreten der eidg. Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten EDAV) eingesetzt. Ihre Aufgabe war die Überwachung der Einhaltung der vom BVET erlassenen Bestimmungen und die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen bei der Ausfuhr. Die Viehinspektoren und ihre Stellvertreter wurden auf Vorschlag der Gemeinde für ihren Viehinspektionskreis (der in der Regel mit der Orts- resp. Munizipalgemeinde zusammenfiel) vom Regierungsrat für vier Jahre gewählt. Voraussetzung war der Besuch eines Instruktionskurses und das Bestehen der sich daran anschliessenden Prüfung. Ihre Hauptaufgabe bestand im Ausstellen von Verkehrsscheinen. Diese Bewilligung zur Standortveränderung musste jedes Tier begleiten, das von einem Viehinspektionskreis in einen andern gebracht wurde, sei es für eine Ausstellung, den Verkauf oder das Schlachten. Der kantonale Bieneninspektor wurde auf Vorschlag des Kantonstierarztes durch den Regierungsrat gewählt. Er erliess die zur Bekämpfung der Bienenseuchen notwendigen Weisungen. Die Bezirksbieneninspektoren, ebenfalls per Regierungsratsbeschluss gewählt, sorgten für den Vollzug der Weisungen auf Bezirksebene und stellten Verkehrsscheine für Bienenvölker aus. |
Creation date(s): | 1949 - 1991 |
Level: | Hauptfonds |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2011 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=57458 |
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