7'30, 40.2/3, 15 Die eidg. Landeskanzlei in Frauenfeld erlässt ein Kriegsaufgebot für das Militärquartier Ermatingen, 1653.03 (ca.) (Dokument)

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Ref. code:7'30, 40.2/3, 15
Title:Die eidg. Landeskanzlei in Frauenfeld erlässt ein Kriegsaufgebot für das Militärquartier Ermatingen
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Rechtsakt-Typ:Kriegsaufgebot
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):approx. 3/1653
Aussteller:Eidg. Landeskanzlei in Frauenfeld
Adressat:Militärquartier Ermatingen
Regest:Dem Quartierhauptmann wird von der Landeskanzlei in Frauenfeld [ober canzley Frawenfeldt] befohlen, alsbald 120 Mann aufzubieten [auszeziehen] und diese mit Rüstung und Waffen [wehr und waffen] und mit Pulver und Blei [kraut und loth] auszurüsten, damit diese, sobald der Befehl dazu ergeht [auf stundtlichen einkhommenden bevelch], zum Auszug bereit seien. Zwei Drittel des Aufgebots sollen mit Muskaten und der dritte Drittel mit Harnisch und langen Spiessen bewaffnet sein. Zum anderen solle der Quartierhauptmann bereit sein, im ganzen Quartier den 5. Mann "auffzemahnen" für den Fall, dass man Truppen über die 120 Mann hinaus benötige. Auch solle er alsbald selbst oder mit seinen nachgesetzten Amtleuten die „haussuechung“ vornehmen, um sicherzustellen, dass man nicht um Waffen verlegen sei. Ein jeder Gerichtsherr solle aus seinem Vorrat die zum Auszug bestimmten Untertanen mit 2 Pfund Pulver, 2 Pfund Blei und 4 Pfund Lunten versehen. Zu solchem Tun seien sie durch Ehre und Eid verpflichtet.
Dorsualvermerk:Copia memorialis pro Ermatingen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:20.2 x 31.8
Kommentar des Staatsarchivs:Titel des Kopisten: "Memorial p. Ermatingen auff 120 mann." Titel (von späterer Hand): "Kriegsaufgebot für das quartier Ermatingen".
Obwohl Archivsignaturen fehlen, dürfte das Zirkular aus dem Stiftsarchiv stammen, da das Kollegiatstift als Mitglied des Gerichtsherrenstandes über dieses Aufgebot unterrichtet worden sein dürfte.
Zu Datierung und Kontext der selbst undatierten Kopie: Das Dokument lag unmittelbar nach der Kopie der Anweisung von Landvogt Wirz vom 13.03.1653 in der Selektenschachtel und weist einen starken inhaltlichen Bezug zu dieser auf. Anlass des Aufgebots dürfte der Bauern- oder Batzenkrieg von 1653 im luzernischen Entlebuch und im bernischen Emmental (vgl. HLS II, S. 90-93) gewesen sein, der in Thurgau zu einer Mobilmachung geführt hat, wie aus dem Schreiben von Landvogt Wirz vom 15.03.1653 (StATG 7'30, 25.23/13, 2) hervorgeht.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): -
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Position in den Selektenschachteln (2006): Aa2, 166
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__40-2___3__15_00001.tif
 

Usage

End of term of protection:3/31/1673
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=534415
 

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